Jubiläumsfonds

Antrag


Ein Antrag an den Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank muss folgende Unterlagen vorzugs­weise als getrennte Word-Dokumente enthalten und ist per Internet (und in der Folge das Antragsblatt 1x mit Originalunterschriften per Post) einzureichen. In Ihrem eigenen Interesse ist der Antrag sorgfältig abzufassen und hinsichtlich des Inhaltes und der Vollständigkeit genauestens zu überprüfen. 

Aus stilistischen Gründen werden in allen folgenden Informationen summarische Begriffe nur in der maskulinen Form verwendet.

  • Das Antragsblatt (dieses Formular entsteht durch Ihre Dateneingabe sowie Absendung des Antrags im Internet und wird Ihnen abschließend als Druckansicht angeboten) ist von der Projektleitung mit Originalunterschrift versehen umgehend nachzusenden. 
    Ferner: Fertigung der Forschungsstätte (bei Universitäten: Rektor bzw. von diesem Ermächtigte). 
  • Ein ausführliches Expose (Beschreibung der wissenschaftlichen Fragestellung des geplanten Forschungsprojektes sowie der Methodik, mit Literaturhinweisen, Zeit-, Arbeits- und Kostenplan sowie die Darstellung der Ergebnisse allfälliger Vorprojekte) ist, soferne dies in der jeweiligen Wissenschaftsdisziplin üblich ist, nach Möglichkeit in englischer Sprache abzufassen. 
  • Eine Liste der Veröffentlichungen (der letzten 5 Jahre) des Projektleiters sowie Sachbearbeiters, dessen Name schon bei Projekteinreichung feststehen soll;
  • Lebenslauf des Projektleiters und des Sachbearbeiters (Personalkostenempfänger);
  • Offerte samt Konkurrenzofferten bei Geräteanschaffungen, Materialkosten und Meinungsumfragen über EUR 10.000,– pro Einzelposition. Für eine ausreichende Gültigkeit bis zum Sitzungstermin ist zu sorgen.
  • Materialkosten sind aufzugliedern.
  • Bei Versuchen an Menschen ist die vorgeschriebene Unbedenklichkeitserklärung der Ethikkommission vorzulegen.
  • Bei Einreichung durch einen Verein sind die Vereinsstatuten (samt behördlicher Bewilligung) sowie die Liste der Namen der Vorstandsmitglieder beizuschließen.
  • Bei Einreichung durch eine gemeinnützige Gesellschaft ist der Gesellschaftsvertrag und der Firmenbuchauszug mitzusenden.
  • Für Selbstantragsteller wird eine Einkommensbestätigung benötigt, wenn Personalkosten für ihn persönlich beantragt werden.
  • Eventuelle Finanzierung Dritter;  
  • Gutachtervorschläge und Vorprojekte. 

Die Antragssumme ist mit EUR 110.000,– begrenzt.

Die Mittel des Jubiläumsfonds werden zur (Teil-)Finanzierung von Forschungsprojekten, insbesondere für Personal-, Geräte- und Materialkosten bereitgestellt, für die Anschaffung von Geräten jedoch nur insoweit, als diese für die Durchführung eines solchen Projektes Voraussetzung sind.

Bei der aktuellen Einreichphase gelten als Personalkosten-Richtsätze bei Vollzeittätigkeit inkl. aller DG- und DN-Abgaben p. a. für promovierte Mitarbeiter EUR 56.110,–, für Dissertanten EUR 32.800,– und bei Einreichung eines Forschungsvorhabens als Selbstantragsteller EUR 48.400,–. Es muss ersichtlich sein, für welche Aufgabe und welche Zeitspanne die Bezahlung erfolgen soll.
Für Forschungsbeihilfen an Diplomanden gilt ein Richtsatz von EUR 5.280,– p. a.


Erhöhungen laufender Gehälter (gemäß Kollektivvertrag, außerordentliche, o.ä.)  sind aus den bewilligten Projektmitteln abzudecken.
Die Sätze für Sekretariatsarbeiten, Schreibarbeiten und Hilfskräfte sind entsprechend abzustufen.


Wenn bei Ihrem Forschungsvorhaben gefährliche Abfallstoffe anfallen, sind die Kosten für deren Beseitigung in der Kostenplanung gesondert anzuführen.

Es können nur geplante und nicht bereits begonnene Forschungsprojekte eingereicht werden. Der Projektbeginn kann demnach frühestens mit Jänner 2011 angesetzt werden; die Laufzeit beträgt höchstens vier Jahre.

Schwerpunktmäßig werden wissenschaftliche Arbeiten hoher Qualität aus dem Bereich Wirtschaftswissenschaften sowie klinische krankheits- bzw. patientenorientierte Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Medizinischen Wissenschaften gefördert; medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagenforschungsprojekte ohne klinischen Bezug hingegen nicht.

Die Schwerpunktbildung im Bereich Medizin orientiert sich an der Definition des National Institute of Health in den USA. Danach fallen insbesondere Vorhaben, die Untersuchungen mit humanen Zellen beinhalten, deren Herkunft nicht auf einen identifizierbaren Patienten zurückführbar ist, nicht in den Bereich klinischer Forschung.




Projekte, die Tierversuche beinhalten, werden nicht gefördert.

Projekte aus den Bereichen Geistes- und Sozialwissenschaften können nur in eingeschränktem Ausmaß unterstützt werden.
Projekte aus den Bereichen Naturwissenschaften und Technische Wissenschaften können nicht vorgelegt werden.

Erwerbsorientierte Projekte werden generell nicht gefördert.

Aufgrund der ständig steigenden Anzahl von Forschungsvorhaben, die an die OeNB mit der Bitte um Förderung herangetragen werden, reichen die Mittel des Jubiläumsfonds bei weitem nicht aus, alle positiv beurteilten Projekte zu fördern. Es kann daher erforderlich sein, auch solche Forschungsansuchen zu kürzen oder gänzlich abzulehnen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung von Förderungsmitteln.


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