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Erhebung AWWPI: Wertpapierdepots Inland

Bei Fragen wenden Sie sich an aussenwirtschaft.WPI@oenb.at.

Inhalt

Siehe Verzeichnis rechts.

Erhebungseckdaten

Erhebungscode

AWWPI

Bezeichnung

Wertpapierdepots Inland

Beschreibung

Wertpapier-Eigenbestände von MFIs und Transaktionen und Bestände von für andere verwahrten oder verwalteten Wertpapieren (Depotgeschäft).

Meldepflichtige

MFIs und Inländer, die Wertpapiere für andere verwahren oder verwalten (Depotgeschäft).

Meldeperiodizität

Monatlich

Meldetermin

10. Bankarbeitstag des Folgemonats (für MFIs)

15. Kalendertag des Folgemonats 

Meldestichtag

Monatsultimo

Meldegrenze

Keine

Meldewährung, -einheit

Euro und ggf. Nominalwährung, kaufmännisch gerundet (auf Einer oder optional bis zu zwei Nachkommastellen)

Meldeweg (Meldungsdaten)

Verschlüsselte Datenübertragung

Meldungsgruppe

(für technische Melder)

Z - Außenwirtschaft (Dateityp: PI)

Erhebungs- und Prüfungsstammdaten (für technische Melder)

Erhebungsstammdaten für technische Melder (.xml)

Prüfungsstammdaten für technische Melder (.xml)

Kontakt

Aussenwirtschaft.WPI@oenb.at


Erhebungsschaubild

Wertpapierdepots Inland (AWWPI)

Meldeobjekt

Meldestichtag

Wertpapierbestände (STAND)

Wertpapiertransaktionen (TRANS)

Wertpapierkennnummer (WK)

Wertpapierkennnummer (WK)

Nominalwährung (NOMWG)

Nominalwährung (NOMWG)

Depotinhaber ESVG-Sektor (DPINESVG)

Depotinhaber Identnummer (DPIN)

Depotinhaber ESVG-Sektor (DPINESVG)

Depotinhaber Identnummer (DPIN)

Land - Sitzland (LD)

Land - Sitzland (LD)

Depotinhaber 
Dominanzkennzeichen (DPDOM)

Depotinhaber 
Dominanzkennzeichen (DPDOM)


Art der Transaktion (TRANSART)

Wertart (WA)

Wertart (WA)

Wert

Wert


Meldeinhalt

Zu melden sind:

  • Wertpapier-Eigenbestände der inländischen Hauptanstalt und inländischer Filialen, Zweig- und Nebenstellen (inklusive jener in den ehemaligen Zollausschlussgebieten) sowie

  • Wertpapier-Transaktionen und -Bestände von für andere ("Kunden") verwahrten oder verwalteten Wertpapieren.

gemäß dem Erhebungsschaubild AWWPI, unabhängig davon

  • welches Motiv vorliegt (Wertpapier- bzw. Portfolioinvestition, Beteiligung oder Besicherung (Collateral)) ,

  • ob der Emittent des Wertpapiers Inländer oder Ausländer ist, 

  • auf welche Währung die Wertpapiere lauten,

  • ob eine Wertpapier-(Sammel-)Urkunde physisch oder digital erstellt wurde, oder es sich um ein elektronisches (Krypto-)Wertpapier (Security Token) handelt.

Zu Wertpapieren zählen

  • Anteilspapiere, wie

    • Stamm- und Vorzugsaktien,

    • Investmentfondsanteile von Kapitalanlage-  oder  Immobilienfonds,

    • Bezugsrechte,

    • Genuss- und Partizipationsscheine.

  • Verzinsliche Wertpapiere, wie

    • Standard-Anleihen,

    • Nullkupon-Anleihen,

    • variabel verzinste Anleihen,

    • verzinsliche Wertpapiere mit unendlicher Laufzeit (Perpetuals),

    • Bundesschatzscheine,

    • Commercial Papers,

    • handelbare Depotzertifikate,

    • Kassenobligationen,

    • Namensschuldverschreibungen,

    • Pfandbriefe, Fundierte Bankschuldverschreibungen, Asset Backed Securities,

    • Poolfaktor-Anleihen,

    • Inflations-Anleihen.

  • Sonstige Wertpapiere, wie

    • Optionsscheine

    • Zertifikate (Aktien-, Index-, Wandel- oder Umtauschanleihen, Credit Linked Notes),

    • ähnliche als Wertpapiere gestaltete Hebelprodukte.

Nicht zu Wertpapieren zählen

  • Finanzderivate (Optionen und Futures, auch wenn sie mit ISIN geführt werden, Swaps) → AWFDE ,

  • Schuldscheindarlehen → AWFUV,

  • Schecks,

  • Wechsel.

Wertpapier-Eigenbestände

In die Meldung aufzunehmen sind:

  • alle Wertpapiere, die sich auf der Aktivseite der Bilanz befinden,
    inklusive Bestand an eigenen Stammaktien und Rückkäufen von Eigenemissionen (ohne Änderung des umlaufenden Volumens) sowie Besicherungen von Krediten im Rahmen der Tenderverfahren der OeNB,

  • alle Wertpapiere, die sich aufgrund von Leerverkäufen (Shortbestände) auf der Passivseite der Bilanz befinden,

unabhängig von der Lagerstelle.

Nicht in die Meldung aufzunehmen sind:

  • Wertpapiere, die für andere meldepflichtige Einheiten verwahrt/verwaltet werden,

  • Wertpapiere im Eigenbestand von Auslandsfilialen und Auslandstöchtern,

  • treuhändig gehaltene Wertpapiere,

  • echte Wertpapierpensions- und Wertpapierleihe-Geschäfte,

  • Wertpapiere, die Kunden als Kreditbesicherung hinterlegen,

  • Volumina von Eigenemissionen, die zur Zeichnung aufgelegt und zum Meldestichtag noch nicht verkauft worden sind (Emissionsdepots),

  • Spesen und Gebühren,

  • Erträge aus Kupons, Dividenden und Ausschüttungen,

  • Steuerrückerstattungen.

Transaktionen und Bestände von für andere verwahrten oder verwalteten Wertpapiere

In die Meldung aufzunehmen sind:

  • Wertpapiere, die für andere verwahrt oder verwaltet werden

unabhängig davon

  • ob der Depotinhaber Inländer, Ausländer oder eine Internationale Organisation ist,

  • ob die Wertpapiere treuhändig verwahrt/verwaltet werden,

  • ob die Wertpapiere einen Sperrvermerk (aus einer Besicherung) tragen.

Nicht in die Meldung aufzunehmen sind:

  • Wertpapiere, die für andere meldepflichtige Einheiten verwahrt/verwaltet werden,

  • Wertpapiere, die als Vermögenswerte (Deckungsbestand) für inländische Investmentfonds (Kapitalanlage- oder Immobilienfonds) und Geldmarktfonds, die MFIs sind, verwahrt/verwaltet werden,

  • echte Wertpapierpensions- und Wertpapierleihe-Geschäfte
    (wird aus buchungstechnischen Gründen das Geschäft auf dem Kundendepot bestandsverändernd gezeigt und ein zusätzliches, künstliches Kundendepot eröffnet, so sind beide Depots zu melden, dies gilt auch für Besicherungen (Collaterals)),

  • Volumina von Kundenemissionen, die zur Zeichnung aufgelegt und zum Meldestichtag noch nicht verkauft worden sind (Emissionsdepots),

  • Spesen und Gebühren,

  • Erträge aus Kupons, Dividenden und Ausschüttungen,

  • Steuerrückerstattungen,

  • Wertpapiere, die von ausländischen Notenbanken im Rahmen des European Collateral Management Systems (ECMS) bei der OeNB hinterlegt werden.

In Einzelfällen behält sich die OeNB vor, die Meldepflichtigen zu beteiligten Kunden oder Details zu Geschäftsfällen zu befragen.

Erläuterungen zu § 6 Abs. 8 Devisengesetz 2004: „Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses (§ 38 BWG) steht der Berechtigung der Oesterreichischen Nationalbank gemäß Abs. 2 nicht entgegen.“

Meldegrenze

Die Meldung ist unabhängig von einer Wertgrenze zu legen.

Meldeobjekt/Meldepflichtige

Meldepflichtig sind:

  • MFIs (ausgenommen Geldmarktfonds),

  • Inländer, die Wertpapiere für andere ("Kunden") verwahren oder verwalten (Depotgeschäft - § 1 Abs. 1 Z 5 BWG).


Spezielle Regelung zur Meldung durch MFIs

Für MFIs, die im Wertpapier-Cube MONSTAT (WPSC) im Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell meldepflichtig sind, gilt die Meldepflicht für Wertpapier-Eigenbestände als erfüllt.

Fusion / Verschmelzung

Der Übergang der Kundendepots kann in folgenden Varianten gemeldet werden:

Variante 1 (empfohlen):

Die fusionierte/verschmolzene Einheit meldet letztmalig in der Fusionsperiode negative Transaktionen, welche die Bestände auf Null führen und die aufnehmende Einheit meldet in der Fusionsperiode gegengleiche positive Transaktionen, welche die neuen/erhöhten Bestände erklären.

Variante 2:

Weder die fusionierte/verschmolzene Einheit noch die aufnehmende Einheit melden Transaktionen in der Fusionsperiode. Die aufnehmende Einheit meldet nur die neuen/erhöhten Bestände.

Erlöschen des Depotgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Z 5 BWG)

Erlischt die Konzession zum Führen von Depots (z. B. aufgrund von Rücklegung oder Entzug), so sind bis zur endgültigen Abwicklung alle Transaktionen und Bestände auf Kundendepots weiterhin zu melden.

Meldestichtag/Meldeperiode

Die Meldung ist monatlich spätestens bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats zu legen. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des jeweiligen Monats.

Spezielle Regelung zur Meldung durch MFIs

MFIs haben die Meldung monatlich spätestens bis zum 10. Bankarbeitstag zu legen. Der Meldestichtag ist der letzte Tag des jeweiligen Monats.

Wertpapierbestände (STAND)

Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen

In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.

Wertpapierkennnummer (WK)

Die Meldung hat auf Basis von Einzelwertpapieren unter Verwendung der Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) zu erfolgen.

Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination zur Identifizierung eines Wertpapiers (ISIN-Code nach ISO 6166). Verantwortlich für die Vergabe von ISIN-Codes sind die „National Numbering Agencies" (NNAs), im Falle von Österreich ist das die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Ausschlaggebend für die Gültigkeit eines ISIN-Codes ist die Datenbank der „Association of NNAs" (ANNA).

Eine ISIN besteht aus:

  • einem zweistelligen Länderkürzel (z. B. AT für Österreich, DE für Deutschland),

  • einer 9-stelligen nationalen Kennnummer und

  • einer einstelligen Prüfziffer.

Verwenden Sie keine

  • anderen offiziellen Wertpapier-Kennnummern als die ISIN (z. B. Wertpapier-Kennnummer von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) Frankfurt, Clearstream, CUSIP und Valoren),

  • Wertpapier-Kennnummern, die mit „XF“ beginnen (diese sind nicht eindeutig),

  • Wertpapier-Kennnummern, die mit "QOXDBY" beginnen (diese sind nur vorläufig für Buchungszwecke vergeben).

Existiert für ein zu meldendes Wertpapier keine ISIN, sind Stammdaten (inklusive Daten zu Dividenden/Ausschüttungen) zu übermitteln → Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung.

Nominalwährung (NOMWG)

Für Wertpapiere, die auf Nominale lauten, ist mit dem dreistelligen ISO-Code jene Währung zu melden, in welcher der Bestand in Nominale im Datenfeld Wert gemeldet wird.

 Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Depotinhaber allgemein - ESVG-Sektor / Land - Sitzland / Depotinhaber Dominanzkennzeichen
Depotinhaber ESVG-Sektor (DPINESVG)

Die Depotinhaber sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zu gliedern. Für Wertpapier-Eigenbestände ist der eigene ESVG-Sektor zu verwenden.

 Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Depots, die treuhändig geführt werden, müssen mit jenem ESVG-Sektor gemeldet werden, der dem treugebenden Kunden zuzuordnen ist.

Konkrete Zuordnungen von einzelnen Einheiten sind in den Standardisierten Stammdaten (SSD) im Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell enthalten → Standardisierte Stammdatenmeldung (SSD). Anonyme Depots sind, soweit noch vorhanden, dem Sektor Sonstige inländische private Haushalte zuzuordnen.

Inländische Depotinhaber mit folgenden ESVG-Sektoren dürfen nicht in die Meldung aufgenommen werden:

  • 1210, 1220A-Z - Oesterreichische Nationalbank und MFIs: Diese sind jeweils für ihre kompletten Eigenstände selbst meldepflichtig, unabhängig davon, wo die Papiere gelagert/verwahrt sind → keine Meldung von Depots für inländischen (Fremd)Banken.

  • 1230A, 1240A-Z - Geldmarktfonds, Investmentfonds: Daten hierzu erhält die OeNB aus anderen Quellen → keine Meldung von Depots für inländische (Geldmarkt)Fonds.

  • 1270F - Ausländische Nicht-Holdinggesellschaften: Nur für ausländische Depotinhaber erlaubt.

  • 1280Z - Versicherungsgesellschaften nicht zuordenbar: Depotinhaber, die inländische Versicherungen sind, müssen mit 1280A-D verschlüsselt werden → entsprechende Depots mit korrektem EVGR-Sektor melden.

  • 1300Z - Staat nicht zuordenbar: Depotinhaber, die dem öffentlichen Sektor zuzuordnen sind, müssen mit 1311-1314 verschlüsselt werden → entsprechende Depots mit korrektem EGVR-Sektor melden.

Land - Sitzland (LD)

Es ist mit dem zweistelligen ISO-Code jenes Land zu melden, in dem der Depotinhaber seinen Sitz hat.

 Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Depotinhaber Dominanzkennzeichen (DPDOM)

Inländische Depotinhaber sind innerhalb des ESVG-Sektors danach zu gliedern, ob oder wie sie dominiert werden.

  • Öffentlich inländisch dominiert (1)

  • Privat inländisch dominiert (2)

  • Ausländisch dominiert, nicht SPE (3)

  • Ausländisch dominiert, realwirtschaftliches SPE (R)

  • Nicht dominiert/Nicht zuordenbar (Z)

Für Deponenten, deren ESVG-Sektoren mit 13 oder 14 beginnen (öffentliche Einheiten und Private), ist als Dominanzkennzeichen 'Z' zu melden.

image-20240313-144102.png

Für ausländische Depotinhaber ist das Datenfeld nicht zu melden.

Depotinhaber speziell - Identnummer
Depotinhaber Identnummer (DPIN)

Ist der Depotinhaber

  • die Republik Österreich,

  • die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA), oder

  • eine inländische, finanzielle Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity (SPE)),

dann ist die OeNB-Identnummer des Depotinhabers zu melden. Ob es sich bei einem Depotinhaber um eine finanzielle SPE handelt, kann den Standardisierten Stammdaten (SSD) im Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell entnommen werden (Dominanzkennzeichen = S).

Depotinhaber, die mit OeNB-Identnummer gemeldet werden, dürfen nicht zusätzlich mit ESVG-Sektor / Land - Sitzland / Depotinhaber Dominanzkennzeichen gemeldet werden.

Wertart (WA)
  • Bestand Nominale in Nominalwährung für verzinsliche oder sonstige Wertpapiere (NN) oder

  • Bestand Stück für Anteilspapiere oder sonstige Wertpapiere (STK) 

  • Bestand Marktwert in Euro (= Kurswert) (MW)
    Es ist zu jedem Nominal-/Stück-Bestand auch ein Marktwert zu melden. Ist kein aktueller Marktwert verfügbar, dann muss eine andere Bewertung herangezogen werden (beispielsweise der letztverfügbare Marktwert, ein bilanzieller Buchwert oder der Einstandspreis). Ist keinerlei Bewertung verfügbar, so ist derselbe Wert, wie in der Wertart NN oder STK gemeldet, anzugeben. Null ist nur zulässig, wenn das Wertpapier wertlos ist.
    Der Marktwert ist der Preis eines Wertpapiers, der sich durch Angebot und Nachfrage (Handel) ergibt. Aufgelaufene (abgegrenzte), nicht kapitalisierte Zinsen (aus einem Nominalzinssatz) sind im Marktwert nicht enthalten (= Clean Price).
    Bei Nullkupon-Anleihen (und jeder anderen Differenz aus Emissions- und Tilgungskurs) sind Zinsabgrenzungen im Marktwert jedoch enthalten.
    Bei Poolfaktor-Anleihen ist der Poolfaktor und bei Inflations-Anleihen ist der Inflationsfaktor im Marktwert zu berücksichtigen.

  • Anzahl Depotinhaber (ANZ)
    Für inländische (Sitzland = AT) ESVG-Sektoren 1270B, 1400A und 1400B ist die Anzahl der dahinterliegenden Depotinhaber zu melden.  

Wert

Die Meldung ist in Euro und ggf. in Nominalwährung zu legen, wobei der letzte verfügbare Wechselkurs des Monats der Meldeperiode zu verwenden ist.

 Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Für alle Datensätze, zu denen in der Vorperiode ein Bestand ungleich Null gemeldet wurde, ist in der aktuellen Meldeperiode ein Bestandswert (auch Null) zu melden .

Wertkommentar

Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen.

Ein Kommentar, der den Geschäftsfall erklärt, ist im folgenden Fall verpflichtend: negativer Bestand auf einem Kundendepot.

Wertpapiertransaktionen (TRANS)

Beschreibung der Datenfelder und deren Ausprägungen

In Klammer werden die Codes der Datenfelder (Dimensionen) und deren Ausprägungen angeführt. Diese Codes werden benötigt, wenn die Meldung via Excel-Upload oder via DV-Schnittstelle (XML) übermittelt wird.

Wertpapierkennnummer

Die Meldung hat auf Basis von Einzelwertpapieren unter Verwendung der Internationalen Wertpapierkennnummer (ISIN) zu erfolgen.

Die International Securities Identification Number (ISIN) ist eine zwölfstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination zur Identifizierung eines Wertpapiers (ISIN-Code nach ISO 6166). Verantwortlich für die Vergabe von ISIN-Codes sind die „National Numbering Agencies" (NNAs), im Falle von Österreich ist das die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB). Ausschlaggebend für die Gültigkeit eines ISIN-Codes ist die Datenbank der „Association of NNAs" (ANNA).

Eine ISIN besteht aus:

  • einem zweistelligen Länderkürzel (z.B. AT für Österreich, DE für Deutschland),

  • einer 9-stelligen nationalen Kennnummer und

  • einer einstelligen Prüfziffer.

Verwenden Sie keine

  • anderen offiziellen Wertpapier-Kennnummern als die ISIN (z. B. Wertpapier-Kennnummer von den Wertpapier-Mitteilungen (WM) Frankfurt, Clearstream, CUSIP und Valoren),

  • Wertpapier-Kennnummern, die mit „XF“ beginnen (diese sind nicht eindeutig),

  • Wertpapier-Kennnummern, die mit "QOXDBY" beginnen (diese sind nur vorläufig für Buchungszwecke vergeben).

Existiert für ein zu meldendes Wertpapier keine ISIN, sind Stammdaten (inklusive Daten zu Dividenden/Ausschüttungen) zu übermitteln → Stammdaten im Zusammenhang mit der Meldungslegung.

Nominalwährung

Für Wertpapiere, die auf Nominale lauten, ist mit dem dreistelligen ISO-Code jene Währung zu melden, in der der Bestand in Nominale im Datenfeld Wert gemeldet wird.

 Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Depotinhaber allgemein - ESVG-Sektor / Land - Sitzland / Depotinhaber Dominanzkennzeichen
Depotinhaber ESVG-Sektor (DPINESVG)

Die Depotinhaber sind nach dem Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) zu gliedern. Für Wertpapier-Eigenbestände ist der eigene ESVG-Sektor zu verwenden.

 Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Depots, die treuhändig geführt werden, müssen mit jenem ESVG-Sektor gemeldet werden, der dem treugebenden Kunden zuzuordnen ist.

Konkrete Zuordnungen von einzelnen Einheiten sind in den Standardisierten Stammdaten (SSD) im Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell enthalten → Standardisierte Stammdatenmeldung (SSD). Anonyme Depots sind, soweit noch vorhanden, dem Sektor Sonstige inländische private Haushalte zuzuordnen.

Inländische Depotinhaber mit folgenden ESVG-Sektoren dürfen nicht in die Meldung aufgenommen werden:

  • 1210, 1220A-Z - Oesterreichische Nationalbank und MFIs: Diese sind jeweils für ihre kompletten Eigenstände selbst meldepflichtig, unabhängig davon, wo die Papiere gelagert/verwahrt sind → keine Meldung von Depots für inländischen (Fremd)Banken.

  • 1230A, 1240A-Z - Geldmarktfonds, Investmentfonds: Daten hierzu erhält die OeNB aus anderen Quellen → keine Meldung von Depots für inländische (Geldmarkt)Fonds.

  • 1270F - Ausländische Nicht-Holdinggesellschaften: Nur für ausländische Depotinhaber erlaubt.

  • 1280Z - Versicherungsgesellschaften nicht zuordenbar: Depotinhaber, die inländische Versicherungen sind, müssen mit 1280A-D verschlüsselt werden → entsprechende Depots mit korrektem EVGR-Sektor melden.

  • 1300Z - Staat nicht zuordenbar: Depotinhaber, die dem öffentlichen Sektor zuzuordnen sind, müssen mit 1311-1314 verschlüsselt werden → entsprechende Depots mit korrektem EGVR-Sektor melden.

Land - Sitzland (LD)

Es ist mit dem zweistelligen ISO-Code jenes Land zu melden, in dem der Depotinhaber seinen Sitz hat.

 Klassifikationen - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Depotinhaber Dominanzkennzeichen (DPDOM)

Inländische Depotinhaber sind innerhalb des ESVG-Sektors danach zu gliedern, ob oder wie sie dominiert werden.

  • Öffentlich inländisch dominiert (1)

  • Privat inländisch dominiert (2)

  • Ausländisch dominiert, nicht SPE (3)

  • Ausländisch dominiert, realwirtschaftliches SPE (R)

  • Nicht dominiert/Nicht zuordenbar (Z)

Für Deponenten, deren ESVG-Sektoren mit 13 oder 14 beginnen (öffentliche Einheiten oder Private), ist als Dominanzkennzeichen 'Z' zu melden.

Für ausländische Depotinhaber ist das Datenfeld nicht zu melden.

image-20240313-144123.png

Depotinhaber speziell - Identnummer
Depotinhaber Identnummer (DPIN)

Ist der Depotinhaber

  • die Republik Österreich,

  • die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA), oder

  • eine inländische, finanzielle Zweckgesellschaft (Special Purpose Entity (SPE)),

dann ist die OeNB-Identnummer des Depotinhabers zu melden.

Ob es sich bei einem Depotinhaber um eine finanzielle SPE handelt, kann den Standardisierten Stammdaten (SSD) im Gemeinsamen Meldewesen-Datenmodell entnommen werden (Dominanzkennzeichen = S).

Depotinhaber, die mit OeNB-Identnummer gemeldet werden, dürfen nicht zusätzlich mit ESVG-Sektor / Land - Sitzland / Depotinhaber Dominanzkennzeichen gemeldet werden.

Art der Transaktion
  • Transaktion mit Gegenwert (MGW)
    Über eine Meldeperiode summierte Ein- und Ausgänge, zu denen ein Euro-Gegenwert (Geldbetrag) bekannt ist, unabhängig davon, ob sich der Nominal-/Stück-Bestand verändert, z. B. Lieferung/Erhalt gegen Zahlung.
    Es sind die Wertarten Marktwert (MW) und Nominale (NN) oder Stück (STK) zu melden. Ergibt sich durch die Summierung in beiden Wertarten (MW und NN oder STK) Null, so kann die Meldung der Transaktionen mit Gegenwert entfallen.

Beispiel: Transaktion mit Gegenwert

Bestand 31.12., STK 600, MW 750 EUR
Eingang 15.1., STK 100, MW 125 EUR
Eingang 17.1., STK 100, MW 127 EUR
Ausgang 20.1., STK 200, MW 230 EUR
Ausgang 25.1., STK 50, MW 60 EUR
Bestand 31.1., STK 550, MW 660 EUR
Meldung von Transaktionen mit Gegenwert (MGW): STK -50, MW -38 EUR.

Bestand 31.12., STK 600, MW 750 EUR
Eingang 15.1., STK 100, MW 125 EUR
Eingang 17.1., STK 100, MW 127 EUR
Ausgang 20.1., STK 200, MW 230 EUR
Bestand 31.1., STK 600, MW 720 EUR
Meldung von Transaktionen mit Gegenwert (MGW): STK 0, MW 22 EUR.

Bestand 31.12., STK 0
Eingang 15.1., STK 100, MW 125 EUR
Eingang 17.1., STK 100, MW 127 EUR
Ausgang 20.1., STK 200, MW 230 EUR
Bestand 31.1., STK 0
Meldung von Transaktionen mit Gegenwert (MGW): STK 0, MW 22 EUR.

Bestand 31.12., STK 600, MW 750 EUR
Eingang 15.1., STK 100, MW 125 EUR
Eingang 17.1., STK 100, MW 127 EUR
Ausgang 20.1., STK 200, MW 252 EUR
Bestand 31.1., STK 600, MW 720 EUR
Keine Meldung von Transaktionen mit Gegenwert (MGW). Alternativ kann gemeldet werden: STK 0, MW 0 EUR .

  • Transaktion ohne Gegenwert (OGW)
    Über eine Meldeperiode summierte Ein- und Ausgänge, die den Nominal/Stück-Bestand verändern und zu denen kein Euro-Gegenwert bekannt bzw. kein Kauf-/Verkaufspreis vorhanden ist, z. B. Depotüberträge, Aktiensplits, Tausch.
    Es darf nur die Wertart Nominale (NN) oder Stück (STK) gemeldet werden.

  • Transaktion ohne Standveränderung (OSTV)
    Über eine Meldeperiode summierte Zahlungsein- und -ausgänge, die den Nominal-/Stück-Bestand nicht verändern, z. B. Zahlungseingänge aus Teiltilgungen von Pool-Faktor-Anleihen, Bonuszahlungen. 
    Es darf nur die Wertart Marktwert (MW) gemeldet werden.

Wertart
  • Transaktion Nominale in Nominalwährung für verzinsliche oder sonstige Wertpapiere (NN) oder

  • Transaktion Stück für Anteilspapiere oder sonstige Wertpapiere (STK)

  • Transaktion Marktwert in Euro (MW)
    Euro-Gegenwert (Geldbetrag) bzw. Kauf-/Verkaufspreis in Euro inklusive Stückzinsen, exklusive Spesen und Gebühren.

Wert

Die Meldung ist in Euro und ggf. in Nominalwährung zu legen, wobei der Wechselkurs des entsprechenden Tages zu verwenden ist.

 Wechselkurse - Oesterreichische Nationalbank (OeNB)

Für alle Datensätze, zu denen in der Vorperiode ein Bestand ungleich Null gemeldet wurde, ist in der aktuellen Meldeperiode ein Bestandswert (auch Null) zu melden .

Wertkommentar 

Alle Werte können kommentiert werden. Kommentare reduzieren allfällige Rückfragen.


Qualitätsanforderungen

  • Die AWWPI-Meldung muss zeitgerecht und vollständig an die OeNB übermittelt werden.

  • Ein vollständige AWWPI-Meldung ist in Bezug auf Transaktionen und Beständen sich geschlossen. D. h. für Nominale/Stück lässt sich der Bestand einer Periode aus dem Bestand der Vorperiode plus Transaktionen erklären.

  • Die OeNB überprüft die eingelangten Meldungen und kommt bei etwaigen Fragen auf die Meldenden zu. Diese sind umgehend zu beantworten.

Siehe weiters: Allgemeine Bestimmungen.


Technische Beschreibung

Erhebungstemplate (optimiert für DV-Schnittstelle)

Kopfdaten

Gemeldete Konzepte

Dimensionen

Code

Bezeichnung

Code

Bezeichnung

Erhebungscode (EC)

Meldeobjekt (MO)

Meldestichtag (MP)

STAND

Wertpapierbestände

WK

Wertpapierkennnummer

NOMWG

Nominalwährung

DPINESVG

Depotinhaber ESVG-Sektor

LD

Land - Sitzland

DPDOM

Depotinhaber Dominanzkennzeichen

DPIN

Depotinhaber Identnummer

WA

Wertart

TRANS

Wertpapiertransaktionen

WK

Wertpapierkennnummer

NOMWG

Nominalwährung

DPINESVG

Depotinhaber ESVG-Sektor

LD

Land - Sitzland

DPDOM

Depotinhaber Dominanzkennzeichen

DPIN

Depotinhaber Identnummer

TRANSART

Art der Transaktion

WA

Wertart

Dimensionen (Datenfelder)

Code

Bezeichnung

WK

Wertpapierkennnummer

NOMWG

Nominalwährung

DPINESVG

Depotinhaber ESVG-Sektor

LD

Land - Sitzland

DPDOM

Depotinhaber Dominanzkennzeichen

DPIN

Depotinhaber Identnummer

TRANSART

Art der Transaktion

WA

Wertart

Attributsausprägungen 

WK
Wertpapierkennnummer

Code

Bezeichnung

ISIN oder Interne Wertpapierkennnummer

Wertpapierkennnummer


NOMWG
Nominalwährung

Code

Bezeichnung

ISO-Währungscode

Währung


DPINESVG
Depotinhaber ESVG-Sektor

Code

Bezeichnung

1100

Nicht-finanzielle Unternehmen

1210

Zentralbank

1220A

MFIs - CRD - MiRe-pflichtig

1220B

MFIs - Nicht-CRD, other MFI's

1220C

CRD - nicht MiRe-pflichtig

1220Z

Kreditinstitute (MFI) nicht zuordenbar

1230A

Geldmarktfonds

1240B

Rentenfonds

1240C

Sonstige Fonds

1240D

Immobilienfonds

1240E

Aktienfonds

1240F

Hedgefonds

1240G

gemischte Fonds

1240Z

Investmentfonds nicht zuordenbar

1250A - gültig bis 30.11.2021

Andere finanzielle Unternehmen (excl. Versicherungen und Pensionskassen)

1250B

Mitarbeitervorsorgekassen

1250C

Clearinghäuser

1250D

FVCs nach EZB

1250E

Finanzleasinggesellschaften

1250F - gültig ab 31.12.2021

Security and Derivate Dealers (SDDS) klassifiziert als KI nach EZB

1250G - gültig ab 31.12.2021

Sonstige Security and Derivate Dealers (SDDS) nach EZB

1250H - gültig ab 31.12.2021

Factoringeinheiten

1250I - gültig ab 31.12.2021

Sonstige Financial Corporations engaged in Lending (FCLs) nach EZB

1250J - gültig ab 31.12.2021

Wohnbaubanken als nicht-MFIs

1250K - gültig ab 31.12.2021

Sonstige spezielle Kapitalgesellschaften

1250Z

Sonstige Finanzinstitute nicht zuordenbar

1260A

Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten

1260B

Finanzielle Head-Offices

1270A

Firmeneigene Finanzinstitute und Kapitalgeber ohne Privatstiftungen (Holdings)

1270B

Privatstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz

1270C

Sparkassenstiftungen (Anteilsverwaltungen)

1270E

Pfandhäuser mit Kreditvergabe

1270F

Ausländische Nicht-Holdinggesellschaften

1270Z

Firmeneigene Finanzierungseinrichtungen und Kapitalgeber nicht zuordenbar

1280A

Rückversicherungen

1280B

Lebensversicherungen

1280C

Nichtlebensversicherung

1280D

Gemischte Versicherungen

1280Z

Versicherungsgesellschaften

1290

Pensionskassen (Alterssicherungssysteme)

1311

Zentralstaat

1312

Länder (inkl. Landeskammern, Landesfonds)

1313

Gemeinden (inkl. Gemeindefonds und -verbände)

1314

Sozialversicherung

1300Z

Staat nicht zuordenbar

1400A

Selbständigenhaushalte (mit und ohne Arbeitnehmer)

1400B

Sonstige private Haushalte

1400Z

Private Haushalte nicht zuordenbar

1500

Private Organisationen ohne Erwerbszweck


DPIN
Depotinhaber Identnummer

Code

Bezeichnung

OeNB-Identnummer

Identnummer


LD
Land - Sitzland

Code

Bezeichnung

ISO-Landcode

Land


DPDOM
Depotinhaber Dominanzkennzeichen

Code

Bezeichnung

1

Öffentlich inländisch dominiert

2

Privat inländisch dominiert

Z

Nicht zuordenbar

S

Ausländisch dominiert, SPE

3

Ausländisch dominiert, nicht SPE


TRANSART
Art der Transaktion

Code

Bezeichnung

MGW

Transaktion mit Gegenwert

OGW

Transaktion ohne Gegenwert

OSTV

Transaktion ohne Standveränderung


WA
Wertart

Code

Bezeichnung

ANZ

Anzahl

NN

Nominale

STK

Stück

MW

Marktwert


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