Die von der OeNB für die Erstellung ihres Jahresabschlusses angewendeten Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätze, die im gesamten Eurosystem Anwendung finden, sind gemeinschaftsrechtlich harmonisierte Rechnungslegungsprinzipien und richten sich nach international anerkannten Bilanzierungsstandards. Die allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätze sind nachstehend zusammengefasst:
- Bilanzwahrheit und Bilanzklarheit
- Bilanzvorsicht
- Stichtagsbezogenheit
- Wesentlichkeit
- Unternehmensfortführung
- Periodenabgrenzung
- Stetigkeit und Vergleichbarkeit
Erfassungszeitpunkt
Die Erfassung von Fremdwährungsgeschäften, von in Fremdwährung denominierten Finanzinstrumenten sowie von damit zusammenhängenden Rechnungsabgrenzungsposten hat nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (am Abschlusstag) zu erfolgen. Ausgenommen davon sind Wertpapiergeschäfte (inklusive Aktieninstrumenten) in Fremdwährung, die weiterhin auf Grundlage des Zahlungszeitpunkts (Erfüllungstags) erfasst werden können. Die damit zusammenhängenden aufgelaufenen Zinsen, einschließlich Aufschlag oder Abschlag, werden taggenau ab dem Kassa-Abrechnungstag erfasst. Die Erfassung von bestimmten auf Euro lautenden Transaktionen, Finanzinstrumenten und damit zusammenhängenden Rechnungsabgrenzungsposten kann entweder am Abschlusstag oder am Erfüllungstag durchgeführt werden.
Fremdwährungstransaktionen ohne vereinbarten Wechselkurs zur Bilanzwährung werden mit dem jeweils aktuellen Euro-Kurs erfasst.
Bewertungsansatz
Zum Jahresende sind aktuelle Marktkurse bzw. -preise zur Bewertung heranzuziehen. Dies gilt sowohl für die bilanzwirksamen Posten als auch für die in der Bilanz nicht ausgewiesenen Werte.1 Gold-Zinssatzswaps und Gold-Forward-Zinssatzswaps werden nach dem Prinzip des Arbitrage-Pricing bewertet. Dabei zerlegt man die Produkte in jene Bestandteile (LIBOR-Zinskurve, Gold-Swapsätze und Forward-Goldpreise), zu denen sie auf internationalen Märkten gehandelt werden.
Für die Ermittlung der Einstandspreise sowie für die Bewertung von Fremdwährungen werden sämtliche Bestände, die sich teilweise in unterschiedlichen Aktiv- bzw. Passivposten der Bilanz sowie in der Bilanz nicht ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten wiederfinden, pro Währung in entsprechenden Währungspositionen zusammengefasst. Für im Rahmen der Eigenmittelveranlagung als Sonstiges Finanzanlagevermögen gehaltene Devisen ist eine eigene Währungsposition zu führen. In Fremdwährung denominierte Aktieninstrumente (Aktien und Aktienfonds), die im Sonstigen Finanzanlagevermögen auszuweisen sind, sind ebenso in einer separaten Währungsposition zu führen.
Bei Wertpapieren umfasst die Neubewertung die jeweilige Position in einer Wertpapiergattung, d. h. alle Wertpapiere mit derselben internationalen Wertpapierkennnummer.
Wertpapiere, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden oder nicht marktfähig sind, sind mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu bilanzieren und unterliegen der Überprüfung auf Wertminderung durch die OeNB. Dies gilt auch für Wertpapiere die im Rahmen des Ankaufsprogramms für Euro-Pfandbriefe (Covered Bond Purchase Programme - CBPP) angekauft wurden. Die im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme - SMP) angekauften Wertpapiere unterliegen dabei der für das Eurosystem harmonisierten Überprüfung auf Wertminderung durch die EZB.
Der Fondspreis für Master-Kapitalanlagegesellschaften (Master-KAGs) wird täglich von der jeweiligen Depotbank bzw. der Master-KAG mithilfe marktüblicher Informationssysteme auf Basis der in den Subfonds enthaltenen Vermögensgegenstände ermittelt.
Der Wertansatz von Beteiligungen richtet sich nach dem jeweiligen Substanzwert jeder Gesellschaft.
Erfolgsermittlung
Bei unter oder über pari erworbenen Wertpapieren wird der Differenzbetrag zum Nominalwert als Teil des Zinsertrags berechnet und über die Restlaufzeit des Wertpapiers erfolgswirksam amortisiert.
Realisierte Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam gebucht. Dabei werden die aus Transaktionen resultierenden realisierten Kursgewinne bzw. Kursverluste bei den valutarischen Beständen nach der Tagesnettodurchschnittskosten-Methode berechnet. Grundsätzlich werden dabei die Verkaufspreise jeder Transaktion den Durchschnittskosten der Ankäufe des jeweiligen Geschäftstags gegenübergestellt. Sind die Verkäufe jedoch höher als die Ankäufe, so wird hinsichtlich des Verkaufsüberhangs der Verkaufspreis mit den Durchschnittskosten des Vortags verglichen.
Die aus der jährlichen Neubewertung stammenden buchmäßigen Gewinne werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt, sondern auf einem Neubewertungskonto in der Bilanz passivseitig erfasst. Buchmäßige Verluste werden gegen Buchgewinne der Vorperioden auf dem entsprechenden Neubewertungskonto aufgerechnet, darüber hinausgehende Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt. Eine nachträgliche Umkehrung durch buchmäßige Gewinne, die in Folgejahren erzielt werden, ist nicht möglich. Buchmäßige Verluste aus einem Wertpapier oder einer Währung werden nicht mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Wertpapieren oder anderen Währungen saldiert (Netting-Verbot).
Synthetische Instrumente dürfen abweichend von den allgemeinen Bewertungs- und Bilanzierungsgrundsätzen behandelt werden. Dabei dürfen jene Ergebnisse saldiert werden, die aus der Neubewertung der einzelnen Teile, die das synthetische Instrument bilden, stammen.
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden grundsätzlich, beginnend mit dem auf die Anschaffung folgenden Quartal, linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen:
| Vermögensgegenstand | Abschreibungsdauer |
|---|---|
| EDV-Hardware und -Software, Fahrzeuge | 4 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Einrichtung | 10 Jahre |
| Gebäude | 25 Jahre |
| Sachanlagen im Wert von unter 10.000,- EUR exklusive Umsatzsteuer (geringwertige Vermögensgegenstände) | Abschreibung im Anschaffungsjahr |
1 Da im Eurosystem-Bilanzschema keine außerbilanziellen Posten enthalten sind, werden solche Positionen als in der Bilanz nicht ausgewiesene Posten geführt und dargestellt.