Nach Durchführung der in § 69 Abs. 3 des NBG vorgesehenen satzungsgemäßen Zuweisung (Posten 14 der Gewinn- und Verlustrechnung) an den Bund in der Höhe von 196.462 Tsd EUR verbleibt der in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene
Bilanzgewinn 2010 von EUR 21.829.130,53.
Das Direktorium hat in der Sitzung vom 30. März 2011 beschlossen, dem Generalrat folgende Verwendung zu empfehlen:
| 10-prozentige Dividende auf das Grundkapital von 12 Mio EUR | 1.200.000,00 |
| Zuweisung von Förderungsmitteln an den Jubiläumsfonds der Oesterreichischen Nationalbank zur Förderung der Forschungs- und Lehraufgaben der Wissenschaft für Förderungen durch die OeNB | 9.000.000,00 |
| Zuführung zur Gewinnglättungsrücklage | 11.629.130,53 |
| 21.829.130,53 | |
| Quelle: OeNB. | |