Die Anteile am Kapital der EZB können gemäß Art. 28 der ESZB-Satzung nur die NZBen des ESZB zeichnen, wobei die Kapitalanteile nach Art. 29.3 alle fünf Jahre (1.1.2004 und 1.1.2009) bzw. bei Beitritt von neuen Mitgliedstaaten (1.5.2004 und 1.1.2007) anzupassen sind. Die Anpassungen der Anteile für die Zeichnung des Kapitals der EZB erfolgen gemäß Beschluss des Rates vom 15. Juli 2003 auf Basis der vom EU-Rat festgelegten statistischen Daten. Die Kapitalanteile wurden dabei mittels Übertragungen zwischen den einzelnen NZBen geändert. Die Erweiterung des Eurosystems zog die Anpassung der voll einbezahlten Anteile am Kapital der EZB nach sich (1.1.2007, 1.1.2008, 1.1.2009 und 1.1.2011).

Quelle: OeNB. Die Rechtsakte sind auf der Website der EZB (www.ecb.int) abrufbar.
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