Seit 1. Jänner 2007 sind im gesamten Euro-Währungsgebiet Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten für Kreditgeschäfte mit den nationalen Zentralbanken zugelassen, sofern die seitens der Europäischen Zentralbank festgesetzten Voraussetzungen erfüllt werden. Durch die neuen Regelungen im Zuge der Aufnahme der Kreditforderungen in das einheitliche Sicherheitenverzeichnis („Single List“) ergeben sich für österreichische Kreditinstitute, die ja schon seit 1999 dieses Instrument als Sicherheit verwenden konnten folgende wesentlichen Vorteile: Zusätzlich zu Kreditforderungen an nicht finanzielle Unternehmen, werden nunmehr grundsätzlich auch Credit Claims an Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) und andere öffentlich-rechtliche Einheiten akzeptiert. Darüber hinaus sind die Beschränkungen für die maximale Restlaufzeit weggefallen, sodass nunmehr auch langfristige Kreditforderungen als Sicherheiten verwendet werden können. Schließlich wurden die Möglichkeiten zur Beurteilung der Kreditqualität der Sicherheiten wesentlich erweitert: Neben dem kostenlosen Inhouse-Assessment System der OeNB und den international anerkannten Ratingagenturen können Geschäftspartner nunmehr auch ihre eigenen abgenommenen IRB-Systeme oder aber von der ECB anerkannte Rating Tools verwenden. Aufgrund dieser Vorteile stieg die Verwendung von Kreditforderungen durch die österreichischen Kreditinstitute bei der Oesterreichischen Nationalbank seit Jänner 2007 sprunghaft an. Die Kreditabteilung der Oesterreichischen Nationalbank, die für Beurteilung und Abwicklung dieser Sicherheitenkategorie zuständig ist, konnte sowohl was die Anzahl der Institute, die Kreditforderungen zur Besicherung verwenden, als auch hinsichtlich des Volumens und der Stückzahl, ein massives Wachstum feststellen.
Finanzmarktstabilität – Bankenaufsicht
Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten
Newsletter vom 13. 8. 2007
Seit 1. Jänner 2007 sind im gesamten Euro-Währungsgebiet Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten für Kreditgeschäfte mit den nationalen Zentralbanken zugelassen. Zudem wurden die Möglichkeiten zur Beurteilung der Kreditqualität der Sicherheiten wesentlich erweitert. Die OeNB ist für die Beurteilung der Qualität dieser Sicherheiten zuständig und konnte seit Jahresbeginn ein massives Wachstum von Stückzahl und Volumen feststellen.
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