Ein Eckpunkt der Aufsichtsreform ist die Übertragung der gesamten Vor-Ort-Prüfungskompetenz im Bereich der Bankaufsicht sowie im Bankenteil von Finanzkonglomeraten zur OeNB. Die Vor-Ort-Prüfungen erfolgen entweder im Rahmen eines zwischen FMA und OeNB gemeinsam erstellten, jährlichen Prüfungsprogrammes oder im Prüfauftrag der FMA. Aus Gründen der Finanzmarktstabilität kann die OeNB aber auch von sich aus eine Prüfung initiieren. Die OeNB verfügt dabei über eine verfassungsrechtlich abgesicherte Weisungsfreiheit.
Im Rahmen einer von der OeNB betriebenen, gemeinsamen Datenbank, die sämtliche für den bankenaufsichtlichen Prüf- und Analyseprozess relevante Information enthält, ist auch der FMA der Zugriff auf die Analyseergebnisse der OeNB (Einzelbankanalysen, Prüfberichte) jederzeit möglich.
Zudem bewirken die aktuellen gesetzlichen Maßnahmen eine weitere Stärkung der Corporate Governance im Bereich des Kreditwesens.