Finanzmarktstabilität – Bankenaufsicht

Neuordnung der österreichischen Bankenaufsicht

Newsletter vom 2. 1. 2008

Zur Verbesserung der Effizienz der Bankenaufsicht in Österreich hat der Gesetzgeber eine Neuordnung der Finanzmarktaufsicht beschlossen, die am 1. Jänner 2008 in Kraft trat. Die OeNB übernimmt Vor-Ort-Prüfungen und die Analyse von Einzelbanken, während die FMA aufgrund der von der OeNB zur Verfügung gestellten Erkenntnisse als zuständige Behörde tätig wird.


Ein Eckpunkt der Aufsichtsreform ist die Übertragung der gesamten Vor-Ort-Prüfungskompetenz im Bereich der Bankaufsicht sowie im Bankenteil von Finanzkonglomeraten zur OeNB. Die Vor-Ort-Prüfungen erfolgen entweder im Rahmen eines zwischen FMA und OeNB gemeinsam erstellten, jährlichen Prüfungsprogrammes oder im Prüfauftrag der FMA. Aus Gründen der Finanzmarktstabilität kann die OeNB aber auch von sich aus eine Prüfung initiieren. Die OeNB verfügt dabei über eine verfassungsrechtlich abgesicherte Weisungsfreiheit.

 

Im Rahmen einer von der OeNB betriebenen, gemeinsamen Datenbank, die sämtliche für den bankenaufsichtlichen Prüf- und Analyseprozess relevante Information enthält, ist auch der FMA der Zugriff auf die Analyseergebnisse der OeNB (Einzelbankanalysen, Prüfberichte) jederzeit möglich.

 

Zudem bewirken die aktuellen gesetzlichen Maßnahmen eine weitere Stärkung der Corporate Governance im Bereich des Kreditwesens.


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