Auf die besondere Rolle von Banken in modernen Volkswirtschaften wurde schon hingewiesen, ebenso auf das ökonomische Spannungsfeld zwischen Risikovorsorge und der Position im internationalen Wettbewerb, in dem Banken sich befinden. Als Mitte der Achtziger Jahre die Eigenmittelausstattung der weltweit größeren Banken infolge des Konkurrenzdrucks bedrohlich niedriger wurde, sah sich der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht veranlasst zu handeln: das Basel Committee hatte sich seit den Siebziger Jahren vor allem um den Lückenschluss in der internationalen Beaufsichtigung und die Schaffung adäquater aufsichtlicher Standards bemüht und entschloss sich nun zur Herausgabe einer Eigenmittelempfehlung, des Basel Capital Accord, der für die international tätigen Banken der G10 gelten sollte. Dieses – nach wie vor gültige – Kapitalmesssystem (rückblickend als Basel I zu bezeichnen) stellt einen Meilenstein in der internationalen Harmonisierung der Eigenkapitalanforderungen dar: es konzentrierte sich zunächst auf das Kreditrisiko und sah dafür eine Mindestkapitalausstattung von 8% der standardisierten Kreditpositionen (der sog. risikogewichteten Aktiva) einer Bank vor, wobei mit der so dimensionierten Kapitalunterlegung implizit auch andere Risiken abgedeckt werden sollten.
Obwohl sich der Basler Akkord zunächst nur an die international tätigen Banken richtete, entwickelte er sich in den Neunziger Jahren zum weltweit anerkannten Kapitalstandard für Banken und findet weltweit in über 100 Ländern Anwendung. Die entsprechenden Richtlinien auf EU-Ebene sind gleichfalls maßgeblich von der Basler Eigenmittelvereinbarung beeinflusst, folglich auch entsprechende nationale gesetzliche Regelungen, wie in Österreich das Bankwesengesetz (BWG).
Freilich hat sich seit der Einführung der Eigenkapitalvereinbarung von 1988 das Bankgeschäft gewandelt, Banken haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu Anbietern von (Finanz-)Dienstleistungen auf breiter Basis entwickelt. Die Praktiken des Risikomanagements im Gewerbe, vor allem aber auch die Finanzmärkte selbst haben sich signifikant verändert. Der Basler Akkord wurde einige Male ergänzt, wobei es zumeist um die Behandlung außerbilanzieller Aktivitäten und Risiken von Banken ging. Aufgrund der wachsenden Bedeutung der Handelsaktivitäten der Banken wurde im Jahr 1996 ein Zusatz zur Behandlung des Marktrisikos geschaffen, die Risiken aus Handelspositionen in Bonds, Aktien, Fremdwährungen und Gütern wurden aus der Kreditrisikobetrachtung herausgenommen und in einer eigenen Risikokategorie mit explizitem Eigenmittelerfordernis entsprechend der offenen Position jeden Instruments zusammengefasst. Damit wurde einigen Banken auch zum ersten Mal erlaubt, ihre eigenen Systeme zur Messung des Marktrisikos (‚Marktrisikomodelle’), und also der Bestimmung der damit verbundenen Eigenmittel, zu benützen.
Dennoch gerieten die zwar übersichtlichen, aber zunehmend als zu pauschal und ungenau empfundenen aufsichtlichen Kapitalanforderungen (z. B. einheitlich 8% Eigenmittelbelastung für den privaten Sektor) immer mehr in Kontrast zu den zusehends komplexer werdenden internen Verfahren, mit denen manche Banken ihr ökonomisches Kapital bestimmten. Neue Finanzinstrumente und Methoden der Kreditrisikosteuerung sowie risikomindernde Verfahren wurden unter Basel I praktisch nicht berücksichtigt.
Im Juni 1999 ging der Basler Ausschuss also daran, den elf Jahre alten Akkord durch ein moderneres Rahmenwerk zu ersetzen, und publizierte das so genannte ‚Erste Konsultationspapier’, einen im Detail – absichtlich – mitunter recht vagen Entwurf, mit dem frühzeitig die internationale Diskussion gesucht wurde. Das Ziel einer erhöhten Risikosensitivität sollte dabei durch drei Maßnahmen erreicht werden:
- durch die Erweiterung der bisherigen quantitativen Standards (Mindestkapitalanforderungen) und Ergänzung durch zwei weitere ‚Säulen’ (Aufsichtliches Überprüfungsverfahren und Marktdisziplin),
- durch die Erlaubnis für Banken, die Einstufungen zugelassener externer Ratingagenturen zur Einteilung der Forderungen an Staaten bzw. Unternehmen und Banken in Risikoklassen zu verwenden und
- durch die Zulassung interner Ratings, d. h. die Verwendung eigener interner Systeme zur Evaluierung von Kreditrisiken für Banken mit entsprechend fortgeschrittenem Risikomanagement.
- Das Konsultationspapier vom Juni 1999 enthielt auch die Einführung eines Eigenmittelerfordernisses für ‚Sonstige Risiken’.
Die daraufhin einlangenden Kommentare von Seiten der Bankenvertreter und Aufsichtsbehörden sowie die der Dialog mit dem Bankgewerbe führte zu einer weiteren Konkretisierung und zur Veröffentlichung des Zweiten Konsultationspapiers im Jänner 2001. Auch dieses wurde im Laufe der Diskussionen in der anschließenden Konsultationsphase bereits wieder verändert – einen Überblick über die Ideen und Ansätze des Neuen Basler Akkords auf derzeitigem Stand finden Sie in den Grundlagen von Basel II dargestellt.