Am Geldmarkt wird kurzfristig (bis 12 Monate) mit der Ware Geld gehandelt und Liquiditätsbedarf bzw. -überschuss zwischen den Marktteilnehmern ausgeglichen.
Der Tageshandel umfasst Geschäfte, bei dem Geld für einen Tag verliehen wird. Beim Terminhandel wird Geld für mehr als einen Tag ausgeliehen. Der Großteil der Geschäfte am Geldmarkt wird zwischen Geschäftsbanken abgewickelt. Geldmarkttransaktionen werden allerdings auch zwischen der Zentralbank und den Geschäftsbanken durchgeführt. Dabei ist es Ziel der Zentralbanken, sowohl den kurzfristigen Zinssatz zu steuern als auch die Liquiditätsversorgung der Geschäftsbanken sicher zu stellen.
Im Gegensatz zum langfristigen Kapitalbedarf bzw. Kapitalüberhang, ist die kurzfristige Liquiditätslage durchaus größeren Schwankungen (Volatilität) ausgesetzt. Der Ausgleich dieser Schwankungen erfolgt über den Tages- und Termingeldhandel.
Die Zentralbanken im Eurosystem gestehen jeder Geschäftsbank nur eine bestimmte Menge an Zentralbankgeld per Zinstender zu. Braucht eine Geschäftsbank kurzfristig höhere Liquidität, kann sie von anderen Geschäftsbanken überschüssiges Geld zum aktuellen Geldmarktzinssatz ausleihen. Darüber hinaus können Geschäftsbanken über Nacht Liquidität bei den Notenbanken hinterlegen (Einlagefazilität) oder beziehen (Spitzenrefinanzierungsfazilität). Diese beiden ständigen Fazilitäten dienen zur Steuerung der kurzfristigen Zinssätze am Geldmarkt und zur Begrenzung ihrer Volatilität. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist höher und jener für die Einlagefazilität deutlich niedriger als der entsprechende Marktzinssatz – eine Bank wird diese Spitzenfazilitäten daher nur im Ausnahmefall nutzen. Die Fazilitäten bilden die Ober- und Untergrenze des Tagesgeldsatzes am Geldmarkt. Durch die Festsetzung der Zinssätze für die ständigen Fazilitäten bestimmt der EZB-Rat den Korridor, innerhalb dessen der Tagesgeldsatz am Geldmarkt schwanken kann.
Grafik: Schlüsselzinssätze und Tagesgeldsatz EONIA

