Führung- und Verwaltungsstruktur sowie Systemkontrolle.Das E-Geld-System soll über eine transparente, nachvollziehbare und effiziente Führungs- und Verwaltungsstruktur sowie über eine transparente und wirksame interne Systemkontrolle verfügen.
Integrität.Die Integrität der insbesondere den EV betreffenden Assets soll in sämtlichen Subsystemen des E-Geld-Systems gewahrt werden.
- Der in Subsystemen gehaltene EV soll nur durch autorisierte Transaktionen verändert werden können.
- Bei jeder Transaktion soll der in einem Subsystem gutgeschriebene EV dem in einem anderen Subsystem belasteten
EV entsprechen.
- Die Schöpfung oder Tilgung von EV soll in Form einer Transaktion zwischen Subsystemen erfolgen. Der Wert einer
EV-Schöpfung/Tilgung soll jenem der Transaktionsdaten entsprechen.
Vertraulichkeit.Vertrauliche Assets sollen ausreichend geschützt werden.
- Das E-Geld-System soll die Vertraulichkeit aller Secrets gewährleisten.
- Das E-Geld-System soll die Vertraulichkeit der System Supervisor- Information gewährleisten.
- RD sowie System Supervisor-Information sollen nur autorisierten Personen zugänglich sein.
Identifikation.In folgenden Bereichen des E-Geldsystems sollen eindeutige Identifikationsverfahren (bzw. Zustellverfahren für Systemkomponenten) zum Einsatz kommen:
- System Supervisor,
- EV Issuer,
- Subsysteme,
- Transaktionen,
- Secrets,
- ggf.bei sonstigen Systembeteiligten (wie IT- und Telekomserviceprovidern,Händlern und Endkunden).
Authentizität.Der Austausch von EV-Transaktions- und Monitoringdaten soll in authentifizierter Weise erfolgen.
- Vor jeder Transaktion sollen sich die EV austauschenden Subsysteme wechselseitig authentifizieren.
- Vor jeder Transaktion soll das gutschreibende Subsystem den gutzuschreibenden EV authentifizieren.
- Vor jeder Transaktion soll das zu belastende Subsystem dem gutschreibenden Subsystem seine Teilnahme an der Transaktion
nachweisen, und vice-versa.
- Das RD an den System Supervisor sendende Subsystem soll diesen vorweg authentifizieren.
- Der System Supervisor soll erhaltene RD authentifizieren.
- Das E-Geld-System soll geeignete Vorkehrungen treffen, die eine authentifizierte Übermittlung der AD an den EV Issuer
und einen Nachweis des Empfangs der AD ermöglichen.
- Der EV Issuer soll die erhaltenen AD authentifizieren.
Zugangskontrolle.Der unautorisierte Zugang zu Assets soll auch im Falle von Systemstörungen vermieden werden.
- Das E-Geld-System soll Sicherheitsfunktionen vorsehen, die den unbefugten Zugang zu Secrets auch im Falle einer
Systemstörung verhindern.
- Das E-Geld-System soll Sicherheitsfunktionen vorsehen, die den unbefugten Zugang zu System Supervisor-Information
verhindern.
- Jeder Beteiligte soll über seiner Funktion entsprechende, eindeutige Zugangsrechte verfügen.
Vereinbarung zwischen den Parteien und Transaktionsbestätigung.Eine Transaktion soll nur auf der Grundlage einer zwischen den Beteiligten vorab getroffenen Vereinbarung erfolgen.
- Die Initialisierung einer Transaktion soll nur möglich sein, nachdem die an der Transaktion beteiligten Parteien eine
Vereinbarung zur Durchführung dieser Transaktion unter Verwendung des E-Geld-Systems getroffen haben. Diese
Vereinbarung soll den auszutauschenden EV sowie eine Regel zur abschließenden Bestätigung der Transaktion beinhalten.
- Jede Vereinbarung soll nur eine Transaktion ermöglichen.
- Jede Transaktion soll von beiden Parteien abschließend nach jener Regel bestätigt werden, die in der Vereinbarung festgelegt
wurde.
Eindeutigkeit der Transaktionsdurchführung.Das E-Geld-System soll Sicherheitsfunktionen vorsehen, die eine Transaktion in eindeutiger Weise entweder vollständig durchführen oder vor dem Transaktionsabschluss annulieren.
Definierter Transaktionsablauf.Jede Transaktion soll als Abfolge von definierten Verfahrensschritten erfolgen. Jeder Verfahrensschritt soll pro Transaktion nur einmalig anfallen.
- Bei jeder Transaktion zwischen zwei Subsystemen sollen die Verfahrensschritte folgende Grundfolge einhalten:
· Initialisierung,
· EV-Belastung vor EV-Gutschrift,
· Transaktionsabschluss.
- Bei jeder Transaktion zur Schöpfung/Tilgung von EV sollen die Verfahrensschritte folgende Grundfolge einhalten:
· EV- Schöpfung /Tilgung vor Transaktionsabschluss,
· Übermittlung der AD an den EV-Issuer nach EV- Schöpfung /Tilgung,
· Übermittlung der AD an den EV-Issuer nur nach Transaktionsabschluss zwischen den Subsystemen.
Autorisierte EV-Tilgung.Das E-Geld-System soll vorsehen, dass EV-Tilgungstransaktionen nur zwischen zwei für diesen Zweck eigens autorisierten Subsystemen vorgenommen werden können.
Limite.Die EV-Menge soll Beschränkungen unterliegen.
Für jedes Subsystem sollen folgende Parameter festgelegt werden:
- Maximum des aufladbaren EV,
- Maximum des bei einer Transaktion transferierbaren EV,
- Maximum der bei einer Transaktion schöpfbaren EV-Menge (betrifft nur den EV Issuer).
Nachvollziehbarkeit.Der System Supervisor soll in der Lage sein, alle relevanten Ereignisse nachvollziehen und prüfen zu können. Die Subsysteme sollen zu diesem Zweck die vom System Supervisor geforderten Aufzeichnungen genau führen und über den verlangten Zeitraum verfügbar halten.
- Als relevante Ereignisse gelten:
· die Generierung, die Stilllegung, der Austausch oder der Widerruf von Secrets,
· die Initialisierung und Modifikation von Parametern der Subsysteme,
· die Initialisierung und Modifikation von Parametern betreffend die EV-Schöpfung/Tilgung.
- Das E-Geld-System soll die Möglichkeit vorsehen, RD an den System Supervisor zeitgerecht zu kommunizieren.
- Jedes Subsystem, das RD für den System Supervisor erzeugt, soll RD über die von ihm abgewickelten Transaktionen sowie
über die von ihm an den System Supervisor übermittelten RD aufzeichnen.
- RD sollen die Transaktionen exakt wiedergeben.
- Jedes Subsystem, das AD erzeugt, soll Aufzeichnungen über die von ihm an den EV Issuer übermittelten AD führen.
- AD sollen die Transaktionen zur EV-Schöpfung/Tilgung exakt wiedergeben.
Erkennen von Attacken.Das E-Geld-System soll in der Lage sein Ereignisse wie Transaktionsfälschungen oder die tatsächliche/versuchte Modifikation von Datenbeständen zu erkennen und derartige Attacken an den System Supervisor zu melden. Insbesondere soll das E-Geld-System Verfahren zur Erkennung folgender Ereignisse vorsehen:
- tatsächlicher/versuchter unbefugter Zutritt zu Secrets, sowie deren Modifikation oder unbefugte Verwendung,
- tatsächliche/versuchte Modifikation von Transaktionsdaten,
- tatsächliche/versuchte Transaktionsfälschungen (inklusive versuchte Wiedereinspielung von authentischen Transaktionen),
- tatsächliche/versuchte Modifikation von Datenbeständen betreffend die Schöpfungs-/Tilgung von EV,
- tatsächlicher/versuchter unbefugter Zutritt zur Monitoringdomäne bzw. Modifikation von Monitoringdaten.
Zudem soll das E-Geld-System Verfahren zur Übermittlung von bis zum Ursprung dieser Attacken nachvollziehbaren RD an den System Supervisor vorsehen.
Reaktion auf Attacken.Das E-Geld-System soll in der Lage sein, Attacken standzuhalten bzw. deren Auswirkungen zu begrenzen.
- Das E-Geld-System soll Verfahren zur Begrenzung der möglichen Folgewirkungen von Attacken bzw. zur Aufrechterhaltung
des Betriebes nach erfolgten Attacken vorsehen.
- Das E-Geld-System soll Verfahren zur Sperre von als manipuliert erkannten Subsystemen vorsehen.
- Das E-Geld-System soll in der Lage sein, jede Anordnung des System Supervisors zur Begegnung von Attacken umsetzen zu
können.
- Das E-Geld-System soll in der Lage sein, jede einer Attacke ausgesetzte Transaktion annullieren zu können.
- Das E-Geld-System soll Verfahren zur Begrenzung der möglichen Folgewirkungen von Attacken auf die Monitoringdomäne
vorsehen.
Kryptografie und Protokolle.Die zum Einsatz kommenden Kryptografie-, Protokollierungs- und Sicherheitsverfahren sollen dem Stand der Technik entsprechen und ein hohes Sicherheitsniveau aufweisen.
- Die vom E-Geld-System verwendeten kryptografischen Algorithmen und Schlüsselmanagementverfahren sollen standardisiert
und öffentlich bekannt sein. Ihr Sicherheitsniveau soll öffentlich analysiert worden sein; es sollen keine kryptografischen
Algorithmen eingesetzt werden, die Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen und daher keiner öffentlichen Überprüfung
unterzogenen werden können.
- Die Kommunikationsarchitektur des E-Geld-Systems soll auf standardisierten Protokollen und Sicherheitsverfahren beruhen.
Secrets Management.Die Vertraulichkeit und Integrität von Secrets soll durch deren korrekte Erzeugung, Verteilung, Aufbewahrung, begrenzte Lebensdauer und regelmäßige Erneuerung gewährleistet werden.
- Das E-Geld-System soll bei der Erzeugung und Verteilung von Secrets standardisierte Verfahren anwenden.
- Secrets sollen in einer nicht vorhersagbaren Weise erzeugt werden.
- Jedes Secret soll eine verwendungsabhängige Lebensdauer aufweisen.
- Jedes Secret soll jederzeit erneuert werden können.
- Secrets sollen nur in Geräten transportiert und aufbewahrt werden, die physischen Sabotageakten standhalten können
(HSMs)4) Außerhalb solcher Geräte sollen sie keinesfalls in Klartext vorkommen. Sollten private und geheime
kryptografische Schlüssel außerhalb solcher Geräte angewendet werden, so darf dadurch die Sicherheit des E-Geldsystems
nicht gefährdet werden. Private (asymetrische) kryptografische Schlüssel und symetrische Master- oder Root-Keys einer
hierarchischen Schlüsselstruktur gelten als sicherheitsrelevant.
- Alle Verfahren zur Erzeugung von Secrets sollen nur einem befugten Personenkreis bekannt sein.
- Secrets sollen nur einem befugten Personenkreis zugänglich sein.
Gesicherte Kommunikationswege.Das E-Geld-System soll zwischen den Teilnehmern und Subsystemen gesicherte Kommunikationswege vorsehen, die sicherstellen, dass übertragene Assets nicht modifiziert und abgehört werden können und die jeweils richtigen, authentischen Partner miteinander kommunizieren.
Gesicherter Standort.Sicherheitsrelevante Systemkomponenten sollen sich an einem physikalisch geschützten Standort befinden.
Kompetenz und Verantwortung.Alle am System beteiligten Personen sollen die sie betreffenden Obliegenheiten kennen und befolgen. Sie sollen über die zu deren Erfüllung erforderlichen Ressourcen, Ausbildung und Informationen verfügen. Dies gilt für Personal der Systembereiche Secret Management, Installation, Administration und Betrieb von Subsystemen, bzw. auch für indirekt am Betrieb mitwirkende Personen (z. B. Service Provider). Personal jener Unternehmen, die für die Produktion und Distribution von beim E-Geld-System zum Einsatz gelangender Hard- oder Software zuständig sind, soll nach entsprechenden Kriterien rekrutiert werden, einer angemessenen Gebäudezugangskontrolle unterliegen und geeignete Awarenessprogramme absolvieren.
Tests.Die Systemkomponenten sollen vor Inbetriebnahme und/oder während des produktiven Einsatzes getestet werden
- Hard-/Software sowie die organisatorischen Abläufe sollen vor der Inbetriebnahme Qualifikations-/Funktionstests unterzogen
werden. Hardware soll zudem vor der Inbetriebnahme physikalischen Penetrationstests unterzogen werden. Jedes zum Einsatz
kommende Gerät soll vor dem produktiven Einsatz isoliert sowie im Rahmen des Gesamtsystems getestet werden.
- Hardware sollte auch während des produktiven Einsatzes Funktionstests unterzogen werden (ohne jedoch die Verfügbarkeit
des Systems zu beeinträchtigen).
- Jedes Subsystem sollte einer Überprüfung der folgenden Funktionen (sofern diese von ihm unterstützt werden) unterzogen
werden:
· der entgegengenommene EV kann zu einem Gesamtbetrag aggregiert werden, welcher der Summe der
entgegengenommenen Einzelbeträge entspricht,
· der Gesamtbetrag des gespeicherten EV kann in Einzelbeträge zerlegt werden, deren Summe dem Gesamtbetrag
entspricht.
Assessments.Die Erbringer der Systemfunktionen (i) Administrator, (iii) System Supervisor, (iii) Operator sollen regelmäßigen Assessments unterzogen werden, die feststellen, ob sie die Sicherheitspolitik des E-Geld-Systems einhalten.
Security updates.Die Hard- und Softwaresicherheit der sensitiven Systemkomponenten sollen periodisch nach dem Stand der Technik aktualisiert werden.
Verfügbarkeit.Das E-Geld-System soll etablierte, dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen einsetzen, um eine hohe Verfügbarkeit aufweisen. Die Servicebereitschaft soll auch dann aufrechterhalten werden, wenn Einzelbereiche einer Wartung unterzogen werden.
- Das E-Geld-System soll eine möglichst geringe Serviceunterbrechung gewährleisten, wenn ein/mehrere/alle Secrets des
E-Geld-Systems ausgetauscht werden müssen.
- Das E-Geld-System soll Verfahren vorsehen, die eine kontinuierliche Schöpfung/Tilgung von EV ermöglichen, insbesondere
auch während einige/alle Geräte, die AD speichern oder weiterleiten, ausgetauscht werden.
- Die Servicebereitschaft des E-Geld-Systems soll durch die Existenz eines Business Continuity Planes, der die Auswirkungen
einer Funktionsstörung des Systems (oder Teilen davon) auf dessen Verfügbarkeit begrenzen soll, gewährleistet werden.
- Das E-Geld-System soll permanentes Monitoring vorsehen, insbesondere während einige/alle Geräte, die RD
speichern/weiterleiten, einem Austausch unterzogen werden.
- Die Datenbestände sollen in Geräten gespeichert werden, die geeignet sind, deren langfristigen Bestand zu gewährleisten.
Lebenszyklus.Während der gesamten Geltungsdauer des EV bzw. der gesamten Lebensdauer der Subsysteme sollen dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsverfahren eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere:
- die physischen und logischen Schutzmechanismen von Gebäuden, in denen vom E-Geld-System verwendete Geräte oder
Software initialisiert werden,
- die Initialisierung und Personalisierung von Subsystemen,
- die Verpackung, Zustellung und Installation von Geräten und Software des E-Geld-Systems.
Weiters soll das E-Geld-System für jedes EV-speichernde Gerät ein Außerbetriebnahme-Verfahren in technischer und in organisatorischer Hinsicht vorsehen, das insbesondere Folgendes beinhaltet:
- Vorlage und Tilgung von EV,
- Übermittlung von RD an den System Supervisor,
- Übermittlung von AD an den EV Issuer.
Applikationstrennung.Wenn ein E-Geld-System Komponenten mit anderen Applikationen (z. B. Zahlungssystemen) teilt, so soll das E-Geld-System innerhalb dieser Komponenten isoliert von den anderen Applikationen funktionieren.
- Werden Komponenten des E-Geld-Systems von anderen Applikationen mitbenutzt, so sollen die dem E-Geld-System
zuzuschreibenden Daten und Prozesse logisch getrennt von den anderen sein. Nur dem E-Geld-System zuzurechnende
Prozesse sollen Datenbestände des E-Geld-Systems modifizieren können.
- Benutzt das E-Geld-System seinerseits Komponenten anderer Applikationen mit, so soll sichergestellt sein, dass dies
entsprechend den technischen Sicherheitsstandards der betroffenen Systeme erfolgt.
Internationaler Einsatz.Wird das E-Geld-System international eingesetzt, so sollen die Sicherheitsniveaus in den betroffenen Ländern in Bezug auf die organisatorische und technische Sicherheit gegenüber jenem des nationalen E-Geld-Systems adäquat sein. Dazu sollen entsprechende Abnahme-/Freigabe- und Überprüfverfahren existieren.