Die vorliegenden Aufsichtsgrundsätze für die Teilnahme an systemrelevanten Zahlungssystemen in der Definition der Core Principles for Systemically Important Payment Systems (SIPS)1) bzw. für Teilnehmer, die systemrelevante Funktionen2) ausüben, beinhalten die von der OeNB für die Gewährleistung der sicheren Teilnahme als erforderlich erachteten Anforderungen und dienen als Evaluierungsmaßstab für die von den österreichischen Teilnehmern gemäß § 44a Abs. 8 NBG zu erteilenden Auskünfte.