gemäß § 44a Abs. 8 NBG über die zur sicheren Teilnahme getroffenen Vorkehrungen.
Die vorliegenden Aufsichtsgrundsätze für den Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für Zahlungssysteme beinhalten die von der OeNB für die Gewährleistung der sicheren Systemteilnahme als erforderlich erachteten Anforderungen und dienen als Evaluierungsmaßstab für die gemäß § 44a Abs. 8 NBG zu erteilenden Auskünfte.
Die Erfüllung der Anforderungen ist auf Verlangen der OeNB an Hand des „Leitfadens zur Erteilung von Auskünften gemäß § 44a Abs. 8 NBG über die zur sicheren Teilnahme getroffenen Vorkehrungen – Teil 2: Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für Zahlungssysteme“ binnen der im Aufforderungsschreiben genannten Frist nachzuweisen.
Die Nachweise sind bei wesentlichen Änderungen des Systems bzw. des Systemzuganges unaufgefordert in aktualisierter Form wiedervorzulegen.