zur Erteilung von Auskünften gemäß § 44a Abs. 8 NBG über die zur Gewährleistung der sicheren Teilnahme getroffenen Vorkehrungen. Teil 2: Betrieb von Infrastruktureinrichtungen für Zahlungssysteme
Der vorliegende Leitfaden beinhaltet die Mindesterfordernisse für die von Betreibern von Infrastruktureinrichtungen für Zahlungssysteme (Infrastrukturbetreiber) gemäß § 44a Abs. 8 NBG zu erteilenden Auskünfte.
Die Auskünfte gelten als vollständig erteilt, wenn:
- ein Betriebskonzept gemäß Kapitel 2 (Teil I.) vorgelegt wird,
- zu den in Kapitel 2 (Teil II.) aufgelisteten spezifischen Fragestellungen einzeln und begründet schriftlich Stellung genommen wird. Der Stellungnahme sind die aktuellen Geschäftsbedingungen beizulegen. Die auf die Infrastruktureinrichtung nicht zutreffenden Fragestellungen sind explizit als „nicht zutreffend“ zu bezeichnen.
Auf von externen Unternehmen im Auftrag des Infrastrukturbetreibers erbrachte und für den sicheren Betrieb der Infrastruktur relevante Dienstleistungen ist in den betreffenden Teilbereichen der Stellungnahme explizit hinzuweisen. Die in diesem Zusammenhang an externe Unternehmen gerichteten Vorgaben bzw. sonstigen Vereinbarungen (beispielsweise Service Level Agreements, Spezifikationen, etc.) sind vollständig zu übermitteln.
Alle Dokumente sind nach Möglichkeit in elektronischer Form zu übermitteln.
A -- Allgemeine Übersicht
Gesamtübersicht:
- Angabe der Zahlungssysteme, für die Infrastruktureinrichtungen betrieben werden (bzw. für die Dienstleistungen erbracht werden)
- graphische Gesamtübersicht über die Infrastruktureinrichtung und ihre Funktionen für die Zahlungssysteme (inklusive aller beteiligten Unternehmen und sonstigen Einrichtungen),
Netzwerktechnische Darstellung der Infrastruktureinrichtung (Topologie):1)
- zentrale Komponenten (insbesondere Server mit relevanten Diensten, Applikationen und Datenbanken)
- dezentrale Komponenten (insbesondere Terminals, andere Endgeräte)
- Kommunikationsverbindungen (insbesondere benutzte Netzwerke, Firewalls, VPN-Komponenten)
Infrastruktureinrichtungen und Dienstleistungen (einzeln für jedes servicierte Zahlungssystem):
- bereitgestellte Infrastruktur (insbesondere Hard- und Software, Kommunikationsverbindungen, Firewalls, Terminals, Zahlungsmedien, Server, Datenbanken, Call Center Dienste)
- Transaktionsablauf (sofern überwiegend in der Zuständigkeit des Infrastrukturbetreibers)
- transaktionsbezogene Funktionen (insbesondere Identifikation, Autorisierung, Limitprüfung, Sammeln und Weiterleiten von Transaktionen, Generierung von Überweisungsdatenträgern)
- weitere Funktionen (insbesondere Sperre, Protokollierung, Auswertung)
- Schnittstellen (insbesondere zum Zahlungssystem, zu anderen Teilnehmern, zu Kunden)
Mehrere Zahlungssysteme übergreifende Funktionen:
- Add-On Dienste2)
- Protokollierung, Auswertung, Monitoring der für Add-On Dienste verwendeten Infrastruktureinrichtungen
- Schnittstellen der Add-On Dienste (insbesondere zu Zahlungssystemen, anderen Teilnehmern, Kunden)
B -- Sicherheitsziele
C -- Maßnahmen zur Erreichung der Sicherheitsziele
Organisatorische Maßnahmen :
- Sicherheitsorganisation und Revision, Verantwortlichkeiten (insbesondere Rollenverteilung, Berechtigungsvergabe, Genehmigung durch die Geschäftsleitung)
- organisatorische und infrastrukturelle Maßnahmen für die Sicherheit der internen Einsatzumgebung (insbesondere physikalischer Schutz, Zutrittskontrolle, Vertrauenswürdigkeit, Eignung des Personals)
IT-Sicherheitsmaßnahmen:
- Identifikation, Authentisierung und Rechteverwaltung (insbesondere von Operatoren, Administratoren und Benutzern)
- Sicherheit der bereitgestellten Kommunikationsverbindungen
- Kryptokonzept der Infrastruktur (insbesondere Key-Management, Algorithmen, kryptographische Komponenten)
- Systemintegrität (insbesondere Integritätssicherung von Komponenten und Daten)
- Einrichtungen zur Erkennung und Abwehr von Angriffen
Sicherheit in der Entwicklung, Produktion und Inbetriebnahme (von Hard- und Software):
- Konfigurationskontrolle
- Sicherheit in der Entwicklung
- Sicherheit in der Produktion
- definierte Test-, Abnahme- und Freigabeprozeduren
- Installations- und Inbetriebnahmevorschriften
- Vorschriften zur Außerbetriebnahme der Komponenten
D -- Business Continuity Planung (BCP)
Strategie und Service Level:
- Ziele
- Service Level im Normalbetrieb
(Betriebs- und Cut-Off-Zeiten, Verfügbarkeit) - Service Level in Fehler- und Katastrophensituationen
(mögliche Änderungen von Betriebszeiten, Verfügbarkeit, Notlaufmaßnahmen)
Verantwortlichkeiten für die BCP:
- Rollenverteilung
- Genehmigung durch die Geschäftsleitung
Risikoanalyse:
- Identifikation kritischer Geschäftsprozesse
Notfallplanung und Notlauforganisation:
- Notfallshandbuch (Inhalt, Speicherort, Szenarien, kritische Prozesse)
- Unterweisung des Personals
- Eskalationsprozeduren
Ausweichplanung:
- Redundanz von Standorten und Komponenten (Hard- und Software)
- Redundanz und Übertragungskapazität der Kommunikationsverbindungen
Wiederanlaufplan:
- Manuelle Umschaltprozeduren- und zeiten (falls vorgesehen)
- Wiederinbetriebnahme von Komponenten
Ersatzbeschaffungsplan:
- Wartungsverträge
- Reservekomponenten
Datensicherungskonzept:
- Applikationen, Betriebssystem, Desaster Recovery Backup
- Zahlungssystemdaten, Änderungsprotokolle
- Aufbewahrungszeiten
Ausfalltests und Übungen
Aktualisierung der BCP
Zu folgenden Fragen ist einzeln und begründet Stellung zu nehmen, wobei gegebenenfalls auch direkt auf entsprechende Ausführungen in anderen übermittelten Unterlagen verwiesen werden kann.