Zahlungssystemaufsicht in Österreich

Ausweisungsrichtlinien Teilnehmer

Erläuterung zum Erhebungstableau TEILNAHME AN NICHT ÖSTERREICHISCHEM RECHT UNTERLIEGENDEN ZAHLUNGSSYSTEMEN zur Erteilung von fortlaufenden Auskünften gemäß § 44a Abs. 7 Z 1 und 2 NBG über die für die sichere Teilnahme am Zahlungssystem getroffenen Vorkehrungen sowie die Art und das Volumen der durch Teilnahme an einem nicht österreichischem Recht unterliegenden Zahlungssystem abgewickelten Zahlungen

Die zu meldenden Werte sind in Tausend EUR anzuführen. Das Format für Datumsangaben ist der DV-technischen Schnittstelle (Anlage II) zu entnehmen. Angaben über die Anzahl sind ganzzahlig gerundet vorzunehmen.

Systemkennung


SystemkennungSpezifische Kennzahl für das System gemäß dem Spruch des Bescheides.


Transaktionen (Tabelle 1)


TransaktionEinzeln oder gebündelt an das Zahlungssystem gesendete oder über das Zahlungssystem erhaltene Zahlungsaufträge. (Files, die aus mehreren Zahlungsaufträgen zusammengesetzt sind (Sammelbuchungen), sind als eine Transaktion zu melden.)
ZahlungsauftragEine gemäß den Geschäftsbestimmungen des Zahlungssystems erteilte Anweisung, einem empfangenden Teilnehmer einen Geldbetrag durch Verbuchung auf seinem Konto gutzuschreiben.
OutgoingGesendete Transaktionen.
IncomingErhaltene Transaktionen.
AnzahlStückzahl der Transaktionen in der Berichtsperiode.
BetragssummeSumme der Transaktionswerte in der Berichtsperiode.


Finanzielle Vorkehrungen – Sicherheiten (Tabelle 2)


Hinterlegte SicherheitenGesamtbetrag der Sicherheiten, die vom Teilnehmer gemäß den Regeln des Zahlungssystems in der Berichtsperiode hinterlegt wurden.
Verwertete SicherheitenGesamtbetrag der vom Teilnehmer bestellten Sicherheiten, die vom Systembetreiber gemäß den Regeln des Zahlungssystems verwertet worden sind.
DatumKalendertag an dem eine Sicherheitenverwertung stattgefunden hat.
BegründungUrsache der Sicherheitenverwertung.
Datum WiederauffüllungKalendertag der Wiederauffüllung der Sicherheiten auf das gemäß den Regeln des Zahlungssystems geforderte Gesamtausmaß


Technische Vorkehrungen – Verfügbarkeit (Tabelle 3)


Zu melden ist jeder teilnehmerseitig begründete 30 Minuten übersteigende Stillstand des Nachrichtentransfers während der Betriebszeiten des Zahlungssystems oder jeder teilnehmerseitig begründete Stillstand innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten vor Buchungsende (Cut off-Phase) des Zahlungssystems (Systemausfall).
Technischer AusfallKurzbeschreibung des Systemausfalls.
DatumKalendertag des Systemausfalls.
GesamtdauerGesamte Dauer des Systemausfalls in Minuten.
Zur Behebung ergriffene MaßnahmenVom Teilnehmer ergriffene Maßnahmen zur Wiederherstellung der technischen Teilnahmefähigkeit.

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