Zahlungssystemaufsicht in Österreich
Ausweisungsrichtlinien Teilnehmer
Erläuterung zum Erhebungstableau TEILNAHME AN NICHT ÖSTERREICHISCHEM RECHT UNTERLIEGENDEN ZAHLUNGSSYSTEMEN zur Erteilung von fortlaufenden Auskünften gemäß § 44a Abs. 7 Z 1 und 2 NBG über die für die sichere Teilnahme am Zahlungssystem getroffenen Vorkehrungen sowie die Art und das Volumen der durch Teilnahme an einem nicht österreichischem Recht unterliegenden Zahlungssystem abgewickelten Zahlungen
Die zu meldenden Werte sind in Tausend EUR anzuführen.
Das Format für Datumsangaben ist der DV-technischen Schnittstelle (Anlage II) zu entnehmen.
Angaben über die Anzahl sind ganzzahlig gerundet vorzunehmen.
Systemkennung
| Systemkennung | Spezifische Kennzahl für das System gemäß dem Spruch des Bescheides. |
Transaktionen (Tabelle 1)
| Transaktion | Einzeln oder gebündelt an das Zahlungssystem gesendete oder über das Zahlungssystem erhaltene Zahlungsaufträge. (Files, die aus mehreren Zahlungsaufträgen zusammengesetzt sind (Sammelbuchungen), sind als eine Transaktion zu melden.) |
| Zahlungsauftrag | Eine gemäß den Geschäftsbestimmungen des Zahlungssystems erteilte Anweisung, einem empfangenden Teilnehmer einen Geldbetrag durch Verbuchung auf seinem Konto gutzuschreiben. |
| Outgoing | Gesendete Transaktionen. |
| Incoming | Erhaltene Transaktionen. |
| Anzahl | Stückzahl der Transaktionen in der Berichtsperiode. |
| Betragssumme | Summe der Transaktionswerte in der Berichtsperiode. |
Finanzielle Vorkehrungen – Sicherheiten (Tabelle 2)
| Hinterlegte Sicherheiten | Gesamtbetrag der Sicherheiten, die vom Teilnehmer gemäß den Regeln des Zahlungssystems in der Berichtsperiode hinterlegt wurden. |
| Verwertete Sicherheiten | Gesamtbetrag der vom Teilnehmer bestellten Sicherheiten, die vom Systembetreiber gemäß den Regeln des Zahlungssystems verwertet worden sind. |
| Datum | Kalendertag an dem eine Sicherheitenverwertung stattgefunden hat. |
| Begründung | Ursache der Sicherheitenverwertung. |
| Datum Wiederauffüllung | Kalendertag der Wiederauffüllung der Sicherheiten auf das gemäß den Regeln des Zahlungssystems geforderte Gesamtausmaß |
Technische Vorkehrungen – Verfügbarkeit (Tabelle 3)
| Zu melden ist jeder teilnehmerseitig begründete 30 Minuten übersteigende Stillstand des Nachrichtentransfers während der Betriebszeiten des Zahlungssystems oder jeder teilnehmerseitig begründete Stillstand innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten vor Buchungsende (Cut off-Phase) des Zahlungssystems (Systemausfall). |
| Technischer Ausfall | Kurzbeschreibung des Systemausfalls. |
| Datum | Kalendertag des Systemausfalls. |
| Gesamtdauer | Gesamte Dauer des Systemausfalls in Minuten. |
| Zur Behebung ergriffene Maßnahmen | Vom Teilnehmer ergriffene Maßnahmen zur Wiederherstellung der technischen Teilnahmefähigkeit. |
Mehr zu dieser Seite
Ergänzende Themen
Erhebungstableau Teilnehmer