Zahlungssystemaufsicht in Österreich
Ausweisungsrichtlinien Wertpapierhandels-, Clearing- und Settlementsysteme
Erläuterung zum Erhebungstableau WERTPAPIERHANDELS- CLEARING- UND -SETTLEMENTSYSTEME zur Erteilung von fortlaufenden Auskünften über systemsicherheitsrelevante Aspekte sowie die Art und das Volumen der über das System abgewickelten Wertpapiertransaktionen
Die zu meldenden Werte sind in Tausend EUR anzuführen.
Das Format für Datumsangaben ist der DV-technischen Schnittstelle (Anlage II) zu entnehmen.
Angaben über die Anzahl sind ganzzahlig gerundet vorzunehmen.
Systemkennung
| Systemkennung | Spezifische Kennzahl für das System gemäß dem Spruch des Bescheides. |
Allgemeine Begriffe
| Wertpapierhandelssystem | System, das dem An- und Verkauf von Wertpapieren (Wertpapiertransaktionen) dient. |
| Wertpapierclearingsystem | System, das der Aufrechnung von Wertpapiertransaktionen dient. |
| Wertpapiersettlementsystem | System, das der Übertragung von Wertpapieren und der finalen Verrechnung von Wertpapiertransaktionen dient. |
Teilnehmer am Wertpapierhandelssystem (Tabelle 1.)
Teilnehmer am Wertpapierclearingsystem / Wertpapiersettlementsystem (Tabelle 2.)
| Zu melden ist die Anzahl der zum Wertpapierhandel/Wertpapierclearing/Wertpapiersettlement direkt zugelassenen Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, (I)CDS und Sonstigen Teilnehmer. |
| Kreditinstitute | Österreichische Kreditinstitute gemäß § 1 Abs. 1 BWG sowie Institute, die ihren Sitz außerhalb Österreichs haben und nach den Vorschriften des Sitzstaates berechtigt sind, Geschäfte nach § 1 Abs. 1 BWG zu betreiben. |
| Wertpapierfirmen | Jede juristische Person, die im Rahmen ihrer üblichen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen an Dritte erbringt. |
| (I)CSDs | Zentrale Einrichtung zur Verwaltung und/oder Verwahrung von Wertpapieren. |
| Sonstige Teilnehmer | Alle Teilnehmer, die nicht unter die Begriffe Kreditinstitute, Wertpapierfirmen oder (I)CSDs fallen (z. B. ERP-Fonds, Sensale). |
| EU | Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. |
| RoW (Rest of the World) | Alle Staaten, die nicht Mitglied der EU sind. |
Wertpapiertransaktionen gegen Geld (Tabelle 3.)
Sonstige Wertpapiertransaktionen (Tabelle 4.)
| Tabelle 3: Zu melden sind Wertpapiertransaktionen, die gegen Geld abgewickelt werden („Lieferung gegen Zahlung“). |
| Tabelle 4: Zu melden sind Wertpapiertransaktionen, die nicht gegen Geld abgewickelt werden („Wertpapierübertrag“). |
| Anzahl | Anzahl der an- und verkaufseitigen Wertpapiertransaktionen, die für die Teilnehmer in der Berichtsperiode über das System durchgeführt wurden. |
| Betragssumme | Summe der an- und verkaufseitigen Umsätze (Kassamarkt) bzw. Kontraktwerte (Terminmarkt) der Wertpapier-Transaktionen, die für die Teilnehmer in der Berichtsperiode über das System durchgeführt wurden. |
Wertpapiere (Tabelle 5.)
| Anzahl | Anzahl der ISIN-Codes. |
| Marktwert | Kurswert der Wertpapiere zum Meldestichtag. |
| Beteiligungs-/ Vermögenswerte | Wertpapiere, die Mitgliedsrechte oder Vermögensrechte an einer Gesellschaft verbriefen (Aktien, Partizipations- und Genussscheine usw.). |
| Sonstige Wertpapiere | Alle anderen Arten von Wertpapieren. |
| Basiswerte für Optionen | Die Optionen zugrunde liegenden Werte (Underlyings). |
| Basiswerte für Futures | Die Futures zugrunde liegenden Werte (Underlyings). |
Technische Maßnahmen – Verfügbarkeit Betreiber (Tabelle 6.)
| Zu melden ist jeder betreiberseitig begründete 30 Minuten übersteigende Stillstand während der Betriebszeiten oder jeder Stillstand innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten vor Buchungsende des Systems (Systemausfall). |
| Systemausfall | Kurzbeschreibung des Systemausfalls. |
| Datum | Kalendertag, an dem der Systemausfall stattgefunden hat. |
| Gesamtdauer | Gesamte Dauer des Systemausfalls in Minuten. |
| Zur Behebung ergriffene Maßnahmen | Vom Betreiber ergriffene Maßnahmen zur Wiederherstellung der technischen Systemverfügbarkeit. |
Technische Maßnahmen – Verfügbarkeit Teilnehmer (Tabelle 7.)
| Zu melden ist jeder teilnehmerseitig begründete 30 Minuten übersteigende Stillstand des Nachrichtentransfers während der Betriebszeiten des Systems oder jeder teilnehmerseitig begründete Stillstand innerhalb des Zeitraumes von 30 Minuten vor Buchungsende des Systems (Systemausfall), sofern dieser aus Sicht des Betreibers eine maßgebliche Beeinträchtigung für die reibungslose Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems darstellt. |
| Name | Bezeichnung eines Teilnehmers. |
| Datum | Kalendertag, an dem ein Systemausfall stattgefunden hat. |
| Gesamtdauer | Dauer des Systemausfalls in Minuten. |
| Begründung | Ursache des Systemausfalls. |