Das Mindestreservesystem des Eurosystems gilt für Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet. Es dient in erster Linie dazu, die Geldmarktzinsen zu stabilisieren und eine strukturelle Liquiditätsknappheit herbeizuführen (oder zu vergrößern). Die Reservepflicht des einzelnen Instituts wird anhand bestimmter Positionen seiner Bilanz festgelegt. Um die angestrebte Stabilisierung der Zinssätze zu erreichen, ist es den Instituten im Rahmen des Mindestreservesystems des Eurosystems gestattet, von den Bestimmungen über die Durchschnittserfüllung Gebrauch zu machen, d. h. ihre Mindestreservepflicht unter Zugrundelegung der tagesdurchschnittlichen Reserveguthaben innerhalb der Erfüllungsperiode zu erfüllen. Die Mindestreserveguthaben der Institute werden mit dem Satz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems verzinst.