Offenmarktgeschäfte des Eurosystems

Offenmarktgeschäfte spielen eine wichtige Rolle in der Geldpolitik des Eurosystems. Sie werden eingesetzt, um die Zinssätze und Liquidität am Markt zu steuern und Signale bezüglich des geldpolitischen Kurses zu geben. Dem Eurosystem stehen fünf Arten von Instrumenten zur Durchführung von Offenmarktgeschäften zur Verfügung. Wichtigstes Instrument sind die befristeten Transaktionen  (in Form von Pensionsgeschäften oder besicherten Krediten). Weitere Instrumente, die das Eurosystem nutzen kann, sind endgültige Käufe bzw. Verkäufe,  die Emission von Schuldverschreibungen, Devisenswapgeschäfte  und die Hereinnahme von Termineinlagen.  Bei Offenmarktgeschäften geht die Initiative von der EZB aus, die auch über das einzusetzende Instrument und die Bedingungen für die Durchführung der Geschäfte entscheidet. Offenmarktgeschäfte können in Form von Standardtendern, Schnelltendern oder bilateralen Geschäften durchgeführt werden. Im Hinblick auf ihre Zielsetzung, den Rhythmus und die Verfahren können die Offenmarktgeschäfte des Eurosystems in die folgenden vier Kategorien unterteilt werden:

  • Als Hauptrefinanzierungsgeschäfte  dienen regelmäßig stattfindende liquiditätszuführende befristete Transaktionen in wöchentlichem Abstand und mit einer Laufzeit von in der Regel einer Woche. Diese Transaktionen werden von den nationalen Zentralbanken im Rahmen von Standardtendern durchgeführt. Den Hauptrefinanzierungsgeschäften kommt bei der Verfolgung der Ziele der Offenmarktgeschäfte des Eurosystems eine Schlüsselrolle zu; über sie wird dem Finanzsektor der größte Teil des Refinanzierungsvolumens zur Verfügung gestellt.
  • Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte  sind liquiditätszuführende befristete Transaktionen  in monatlichem Abstand und mit  einer Laufzeit von normalerweise drei Monaten.  Über diese Geschäfte sollen den Geschäftspartnern  zusätzliche längerfristige  Refinanzierungsmittel zur Verfügung gestellt  werden. Sie werden von den nationalen  Zentralbanken im Wege von Standardtendern  durchgeführt. Im Allgemeinen verfolgt  das Eurosystem mit diesen Geschäften  nicht die Absicht, dem Markt Signale zu geben,  und tritt deshalb im Regelfall als Preisnehmer  auf.
  • Feinsteuerungsoperationen  werden von Fall zu Fall zur Steuerung der Marktliquidität und der Zinssätze durchgeführt, und zwar insbesondere, um die Auswirkungen unerwarteter marktmäßiger Liquiditätsschwankungen auf die Zinssätze auszugleichen. Die Feinsteuerung erfolgt in erster Linie über befristete Transaktionen, u. U. aber auch in Form von endgültigen Käufen bzw. Verkäufen, Devisenswapgeschäften und der Hereinnahme von Termineinlagen. Die Feinsteuerungsinstrumente und -verfahren werden der jeweiligen Art der Transaktionen und den dabei verfolgten speziellen Zielen angepasst. Feinsteuerungsoperationen werden üblicherweise von den nationalen Zentralbanken über Schnelltender oder bilaterale Geschäfte durchgeführt. Schnelltender werden innerhalb von einer Stunde durchgeführt. Das Eurosystem kann eine begrenzte Anzahl von Geschäftspartnern zur Teilnahme an Schnelltendern auswählen. Der Begriff „bilaterale Geschäfte“ bezieht sich auf Fälle, in denen das Eurosystem nur mit einem oder wenigen Geschäftspartnern Geschäfte durchführt, ohne Tenderverfahren zu nutzen. Zu den bilateralen Geschäften gehören auch Operationen, die über die Börsen oder über Vermittler durchgeführt werden. Der EZB-Rat entscheidet, ob in Ausnahmefällen bilaterale Feinsteuerungsoperationen von der EZB selbst durchgeführt werden.
  • Darüber hinaus kann das Eurosystem strukturelle Operationen  über die Emission von  Schuldverschreibungen, befristete Transaktionen  und endgültige Käufe bzw. Verkäufe  durchführen. Diese Operationen werden genutzt,  wenn die EZB die strukturelle Liquiditätsposition  des Finanzsektors gegenüber  dem Eurosystem (in regelmäßigen oder unregelmäßigen  Abständen) anpassen will.  Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen oder im Wege der  Emission von Schuldtiteln werden von den nationalen Zentralbanken über Standardtender durchgeführt. Strukturelle Operationen mittels endgültiger Käufe bzw. Verkäufe erfolgen im Wege bilateraler Geschäfte. 

 

Seit Beginn der Finanzkrise 2007 hat das Eurosystem die im Rahmen dieser Möglichkeiten tatsächlich durchgeführten Operationen wiederholt angepasst. Die aktuell gültigen Bedingungen sind auf der Webseite der EZB zu finden. Für eine Übersicht der seit Sommer 2007 ergriffenen Maßnahmen sieheDie Reaktion der EZB auf die Finanzkrise, EZB Monatsbericht Oktober 2010 (Bundesbank) und die Jahresberichte der EZB und der nationalen Notenbanken.

 

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