Unter Rechenschaftspflicht wird die rechtliche und politische Verpflichtung einer unabhängigen Zentralbank, ihre Entscheidungen vor den Bürgerinnen und Bürgern und deren gewählten Vertretern zu rechtfertigen und erläutern, verstanden. Bei der Pflicht der EZB zur Berichterstattung über ihre geldpolitischen Beschlüsse spielen die Beziehungen der EZB zum Europäischen Parlament eine besondere Rolle. Die Rechenschaftspflicht der EZB und die Transparenz ihrer Geldpolitik stellen wichtige Elemente des institutionellen und politischen Rahmens der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dar.
Die Rechenschaftspflicht ist ein grundlegendes Element der demokratischen Legitimität und kann verstanden werden als die rechtliche und politische Verpflichtung einer unabhängigen Zentralbank, ihre Entscheidungen vor den Bürgern und Bürgerinnen und deren gewählten Vertretern ausführlich zu erläutern, sodass diese die Zentralbank zur Verantwortung ziehen können. Ein klar definiertes Mandat bildet die Grundlage für die demokratische Legitimität der Übertragung der Geldpolitik auf eine unabhängige Zentralbank, und die vorrangige Ausrichtung auf das Mandat der Preisstabilität erleichtert die öffentliche Kontrolle einer unabhängigen Zentralbank. In diesem Sinne diszipliniert die Rechenschaftspflicht die Zentralbank zur bestmöglichen Erfüllung ihrer Aufgaben. Die geeigneten Kanäle zur Gewährleistung der öffentlichen Kontrolle einer Zentralbank hängen vom institutionellen Rahmen und dem Mandat der Zentralbank ab. Als eine kraft des EG-Vertrags geschaffene Institution, die nach Maßgabe der ihr zugewiesenen Befugnisse handelt, obliegt der EZB die gesetzliche Aufgabe, Preisstabilität zu gewährleisten und andere Zentralbankfunktionen für das gesamte Euro-Währungsgebiet auszuüben. Die EZB ist daher in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union, die dem EG-Vertrag seine Legitimität verliehen haben, zur Rechenschaft verpflichtet, und dem Europäischen Parlament, der von den EU-Bürgern direkt gewählten europäischen Institution. Das Verhältnis der EZB zum Europäischen Parlament ist im EG-Vertrag geregelt und trägt dem Unabhängigkeitsstatus des Eurosystems in vollem Umfang Rechnung. Der EG-Vertrag enthält eine Reihe von Berichtspflichten für die EZB (z. B. ist dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem EU-Rat ein Jahresbericht vorzulegen) und sieht regelmäßige Anhörungen vor dem Europäischen Parlament vor, um die Rechenschaftslegung zu gewährleisten.