Zur Umsetzung des Zieles der Preisstabilität sowie zur Beurteilung der Zielerreichung bedarf es einer Konkretisierung des Zieles. Dies umfasst eine statistische Definition der Messgröße für Inflation und die Quantifizierung des Zielwertes. Der EZB-Rat hat Preisstabilität als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter, aber nahe bei 2% gegenüber dem Vorjahr definiert. Demgemäß wird sowohl eine Inflationsrate von mehr als 2% als auch ein Sinken des allgemeinen Preisniveaus (Deflation) als eine nicht mit Preisstabilität konforme Entwicklung angesehen. Zudem hat der EZB-Rat festgestellt, dass die Preisstabilität nicht für jeden einzelnen Monat sondern mittelfristig gewährleistet sein muss. Dies bedeutet, dass kurzfristige Abweichungen von der Definition der Preisstabilität keine automatische zinspolitische Reaktion seitens der EZB nach sich ziehen. Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex für das Euro-Währungsgebiet ist ein gewichteter Durchschnitt der nationalen Verbraucherpreisindizes, die mithilfe einer harmonisierten Methode für die Länder des Euro-Währungsgebietes berechnet werden.
Definition von Preisstabilität
Grundlegendes zur Definition von Preisstabilität
Detaillierte Definition der Preisstabilität
Um das Ziel der Preisstabilität genauer zu bestimmen, gab der EZB-Rat 1998 die folgende quantitative Definition bekannt: „Preisstabilität wird definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter, aber nahe 2% gegenüber dem Vorjahr. Preisstabilität muss mittelfristig gewährleistet werden.“
Zur öffentlichen Bekanntgabe einer quantitativen Definition von Preisstabilität entschloss sich der EZB-Rat aus mehreren Gründen. Zum einen trägt die Klarstellung der vom EZB-Rat gewählten Interpretation des ihm durch den EG-Vertrag vorgegebenen Ziels zum besseren Verständnis des geldpolitischen Handlungsrahmens bei, das heißt, die Geldpolitik wird transparenter. Zum anderen liefert die Definition von Preisstabilität einen klaren objektiv nachprüfbaren Maßstab, an dem die Öffentlichkeit die Geldpolitik des EZB-Rats messen kann. Vom Preisstabilitätsziel abweichende Preisentwicklungen können erkannt werden, und das Eurosystem muss solche Abweichungen gegebenenfalls erklären und darlegen, wie es die Preisstabilität innerhalb eines vertretbaren Zeitraums wiederherstellen wird. Schließlich dient das Preisstabilitätsziel auch als Orientierungshilfe bei der Bildung von Erwartungen hinsichtlich der künftigen Preisentwicklung.
Die Definition von Preisstabilität verdeutlicht, dass sich das Mandat des Eurosystems auf das gesamte Euro-Währungsgebiet erstreckt. Dementsprechend wird die Preisstabilität auf Basis der Preisentwicklung im gesamten Euroraum beurteilt, denn die Entscheidungen über die einheitliche Geldpolitik zielen darauf ab, Preisstabilität im gesamten Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten. Diese Ausrichtung auf das gesamte Euro-Währungsgebiet ist die Konsequenz aus der Tatsache, dass Geldpolitik innerhalb einer Währungsunion nur das durchschnittliche Niveau der Geldmarktzinsen im Währungsraum insgesamt steuern kann, d. h. sie muss sich eines im gesamten Währungsgebiet einheitlichen Instruments bedienen.
Die Definition legt sich außerdem auf einen bestimmten Preisindex fest, nämlich den HVPI für das Euro-Währungsgebiet, mit dessen Hilfe überprüft werden soll, ob Preisstabilität erreicht ist. Dieser Index ist in den Ländern des Euro-Währungsgebiets harmonisiert worden. Der HVPI ist jener Index, der die im Zeitverlauf zu beobachtenden Veränderungen des Preises eines repräsentativen Korbs von Konsumgütern und Dienstleistungen am besten abbildet. Die Verwendung eines harmonisierten Index macht die Verpflichtung des Eurosystems zu einem umfassenden, effektiven Schutz vor Kaufkraftverlusten transparent.
Durch die Formulierung „Anstieg des HVPI von unter, aber nahe 2%“ stellt die Definition klar, dass nicht nur eine Inflation von über 2%, sondern auch Deflation (d. h. ein rückläufiges Preisniveau) mit Preisstabilität unvereinbar ist. In diesem Zusammenhang signalisiert der ausdrückliche Hinweis des Eurosystems, dass eine Inflationsrate nahe der Obergrenze der Definition angestrebt wird, dass das Ziel der Vermeidung von Deflationsrisiken für einen ausreichenden Sicherheitsabstand von einer deflationären Entwicklung sorgen soll.
Deflation verursacht ähnliche wirtschaftliche Kosten wie Inflation, doch ist es auch deshalb wichtig, Deflation zu vermeiden, weil sich letztere aufgrund der Tatsache, dass nominale Zinssätze nicht unter Null fallen können, verfestigen kann, wenn sie erst einmal aufgetreten ist. In einem deflatorischen Umfeld ist die Geldpolitik somit möglicherweise nicht mehr in der Lage, die Gesamtnachfrage mithilfe ihres Zinsinstruments ausreichend zu stimulieren. Jeder Versuch, die nominalen Zinssätze auf ein Niveau von unter Null zu drücken, würde fehlschlagen, da die Öffentlichkeit es vorziehen würde, Bargeld zu halten, anstatt zu einem negativen Satz Geld zu verleihen oder Einlagen zu halten. Zwar können selbst bei nominalen Zinssätzen von Null verschiedene geldpolitische Maßnahmen ergriffen werden, doch ist die Wirksamkeit dieser Alternativen ungewiss. Aus diesem Grund ist die Deflationsbekämpfung für die Geldpolitik schwieriger als die Bekämpfung von Inflation.
Durch die Festlegung der Obergrenze für die Inflation auf einen Wert deutlich über Null und eine angestrebte Inflation von unter, aber nahe 2% berücksichtigt die EZB auch, dass die am HVPI gemessene Teuerung die tatsächliche Inflation aufgrund eines geringen, aber positiven Messfehlers bei der Ermittlung von Preisniveauveränderungen mithilfe des HVPI leicht überzeichnen kann. Für das Auftreten von Messfehlern bei Verbraucherpreisindizes gibt es verschiedene Gründe. Zu diesen Fehlern kann es kommen, wenn die Preise nicht angemessen um Qualitätsverbesserungen bereinigt werden oder wenn wichtige Transaktionen in dem bei der Erstellung des Index verwendeten Korbs systematisch nicht erfasst sind.
In der Vergangenheit hat eine Reihe volkswirtschaftlicher Studien gezeigt, dass bei nationalen Verbraucherpreisindizes ein geringer, aber positiver Messfehler auftritt, sodass eine gemessene Inflationsrate von Null (zum Beispiel aufgrund einer Qualitätsverbesserung der Waren) auf einen leichten Rückgang des tatsächlichen Preisniveaus hinweisen könnte. Mit Blick auf das Euro-Währungsgebiet gibt es bisher nur vereinzelte Hinweise auf einen Messfehler im HVPI, was auf die erst kurze Existenz dieses Index zurückzuführen ist. Einige Untersuchungen deuten jedoch darauf hin, dass das Ausmaß des Messfehlers begrenzt sein dürfte, wenngleich diese Schätzungen immer noch mit einem sehr hohen Grad an Unsicherheit behaftet sind. Darüber hinaus dürften sich vorhandene Messfehler angesichts der fortlaufenden Verbesserungen der Eigenschaften des HVPI durch Eurostat (das für den HVPI zuständige europäische Statistikamt) künftig weiter verkleinern.
Die Geldpolitik kann nur das Preisniveau im Euro-Währungsgebiet insgesamt und nicht das Inflationsgefälle zwischen Regionen oder Städten berücksichtigen. Grundsätzlich sind Inflationsunterschiede zwischen Regionen ein normales Merkmal jeder Währungsunion. Sie sind integraler Bestandteil des Anpassungsmechanismus aufgrund der unterschiedlichen Konjunkturentwicklung in den einzelnen regionalen Volkswirtschaften. Inflationsunterschiede können sich aufgrund von vorübergehenden Faktoren ergeben und zeitlich begrenzt sein. Solche Unterschiede sind wirtschaftlich gesehen weitgehend unbedenklich. Wenn es im Euroraum hingegen ein strukturelles Inflationsgefälle gibt, könnte dies in Ländern oder Regionen mit unterdurchschnittlicher Inflation zu wirtschaftlichen Problemen führen, beispielsweise, wenn in Volkswirtschaften nominale Rigiditäten nach unten bestehen – d. h. wenn Lohn- und Preissenkungen schwierig oder unmöglich sind – und dadurch die notwendige Anpassung der relativen Preise verhindert oder erschwert wird. Allen verfügbaren Studien zufolge schafft eine Inflationsrate von unter, aber nahe 2% für den Euroraum auch in dieser Hinsicht eine ausreichende Sicherheitsmarge.
Ein grundlegender Aspekt der Geldpolitik des Eurosystems besteht schließlich im Streben nach Preisstabilität „auf mittlere Sicht“. Wie bereits dargelegt, spiegelt sich darin die allgemein geteilte Auffassung wider, dass die Geldpolitik die Preis- oder Inflationsentwicklung nicht kurzfristig innerhalb von nur wenigen Wochen oder Monaten „feinsteuern“ kann. Geldpolitische Impulse werden mit zeitlicher Verzögerung auf die Preisebene übertragen, wobei das Ausmaß der tatsächlichen Wirkung nicht genau vorhersagbar ist. Daraus ergibt sich, dass die Geldpolitik nicht allen unerwarteten Störungen des Preisniveaus entgegenwirken kann. Ein gewisses Maß an kurzfristiger Volatilität der Preisentwicklung ist daher unvermeidbar.
Europäische Zentralbank, 2004 (Übersetzung: Deutsche Bundesbank)