Aufgrund der vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 4. November 1999 gefaßten geldpolitischen Beschlüsse mit Wirkung vom 5. November 1999, den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,5 Prozentpunkte auf 4 % und den Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,5 Prozentpunkte auf 2 % anzuheben, erhöht sich laut Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) mit diesem Zeitpunkt der
Referenzzinsatz um 0,5 Prozentpunkte auf 4,25 %
und der
Basiszinssatz um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 %.