Auf Grund der vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 16. März 2000 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 17. März 2000 den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,25 Prozentpunkte auf 4,5 % und den Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,25 Prozentpunkte auf 2,5 % anzuheben, erhöht sich – unter Berücksichtigung der am 3. Februar 2000 gefassten Zinsbeschlüsse des EZB-Rates (Anhebung des Zinssatzes für die Einlagefazilität und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um jeweils 0,25 Prozentpunkte) – laut Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) mit Wirksamkeit vom 17. März 2000 der
Basiszinssatz um 0,5 Prozentpunkte auf 3,0 % und der Referenzzinsatz um 0,5 Prozentpunkte auf 4,75% .