Presseaussendung


Klarstellung der Oesterreichischen Nationalbank zur Berichterstattung in der Zeitschrift NEWS

Wien, 23. 6. 2000


Zu den in der Zeitschrift NEWS, Ausgabe Nr. 25, angeführten Gesprächen zwischen der österreichischen Bankenaufsicht und dem Vertreter des Mehrheitseigentümers der Bank Burgenland stellt die Oesterreichische Nationalbank klar:

 

Bankenaufsichtsbehörde in Österreich ist das Bundesministerium für Finanzen. Das Bundesministerium für Finanzen kann die Oesterreichische Nationalbank mit der Durchführung von Prüfungen von Banken beauftragen. Aus Prüfungen resultierende Durchsetzungsmassnahmen können nur vom Bundesministerium für Finanzen verfügt werden. 

 

Die Vize-Gouverneurin der OeNB, Dr. Tumpel-Gugerell, distanzierte sich deshalb klar von der Berichterstattung der Zeitschrift NEWS. Der Artikel enthält Behauptungen, die nicht den Tatsachen entsprechen. Die Vize-Gouverneurin hat gegenüber dem Mehrheitseigentümer der Bank Burgenland den Inhalt des Prüfberichts der OeNB nachdrücklich bestätigt. Sie hat jedoch weder Verhandlungen geführt noch Vereinbarungen über die künftige Vorstandsbestellung in der Bank Burgenland getroffen. Verhandlungen und Vereinbarungen wären der OeNB schon allein auf Grund der durch das Bankwesengesetz festgelegten Aufgabenzuordnung nicht möglich.