Auf Grund der vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 2000 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 6. Oktober 2000 den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,25 Prozentpunkte auf 5,75 % und den Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,25 Prozentpunkte auf 3,75 % anzuheben, erhöht sich – unter Berücksichtigung der am 31. August 2000 gefassten Zinsbeschlüsse des EZB-Rates (Anhebung des Zinssatzes für die Einlagefazilität und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um jeweils 0,25 Prozentpunkte) – laut Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) mit Wirksamkeit vom 6. Oktober 2000 der
Basiszinssatz um 0,50 Prozentpunkte auf 4,25 %
und der
Referenzzinsatz um 0,50 Prozentpunkte auf 6,00 %.