Der Supervisory Review (übersetzt als die "aufsichtliche Überprüfung der Eigenkapitalerfordernisse") ist ein wesentlicher Bestandteil der geplanten Neuregelung. Er soll die beiden anderen Säulen "Mindestkapitalerfordernisse" und "Marktdisziplin" ergänzen und miteinander verbinden. Die wesentlichen Neuerungen, die in diesem Artikel im Detail erläutert werden, umfassen die Möglichkeit der Setzung von differenzierten Kapitalerfordernissen, den verstärkten Einklang von Kapital und Risiko sowie das frühzeitige Einschreiten der Aufsicht, wenn die Eigenmittelquote zurückgeht, aber noch über 8% liegt.
Der zu Grunde liegende Gedanke des Supervisory Review ist, dass kein noch so umfangreicher Katalog von Standardregelungen zur Berechnung der Mindesteigenmittelanforderungen ausreichen kann, alle Risiken denen eine Bank, vor allem eine komplexe Bankengruppe, ausgesetzt ist, adäquat einzufangen. Der Supervisory Review soll primär ein praktisches Instrument der Aufsicht und keinesfalls Schattenmanagement durch die Bankenaufsicht sein. Es ist nicht angedacht, dass die Aufsicht das Management oder interne Kontrollmechanismen ersetzen soll. Wesentlich ist, dass eine stärkere Betonung der risikoorientierten Elemente der Aufsicht neben der Einhaltung der quantitative Standards zum Ausdruck kommt.
Derzeit wird in Brüssel diskutiert, ob der komplette Supervisory Review inklusive differenzierter Kapitalerfordernisse nur für systemrelevante und hochkomplexe Banken und Bankengruppen gelten soll. Dies ist auch eine grundsätzliche, EU-weite Ressourcenfrage für Banken und Aufseher. Die dahinter stehende Frage ist, inwieweit es angemessen und effizient ist, den gesamten Supervisory-Review-Prozess inklusive differenzierter Kapitalerfordernisse auf alle Banken anzuwenden, bzw. inwieweit zwischen verschiedenen Arten von Kreditinstituten variiert werden soll. (EU-Konsultationspapier (1999), S. 6f.) Diese Frage ist vor allem für Staaten wie Österreich mit einer hohen Bankenanzahl relevant.
Die Idee des Supervisory Review beinhaltet auch – zumindest für Großbanken mit komplexen Geschäftsumfang – die schrittweise Entwicklung in Richtung Anerkennung des seitens der Bank festgelegten, tatsächlich benötigten, so genannten "ökonomischen Kapitals". (Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, A new capital adequacy framework (1999), S. 53, Abs.8. ) So wird auch im EU-Konsultationspapier vorgeschlagen, dass "die Geschäftsleitung überlegen sollte, wie viel Eigenkapital zur Deckung unvorhergesehener Verluste erforderlich ist." (EU-Konsultationspapier, S. 75.)
Als internationaler Vergleich wird im Artikel die bisherige Erfahrung der Aufsicht in den USA und im Vereinigten Königreich, Elemente des Supervisory Review aktiv anzuwenden, beschrieben. In den USA wird frühes Einschreiten der Aufsicht basierend auf drei unterschiedlichen Arten von Eigenmittelquoten praktiziert. Im Vereinigten Königreich wird seit einigen Jahren verstärkt das risikobasierte Aufsichtssystem RATE (Risk Assessment, Tools of Supervision, Evaluation) eingesetzt.
Es stellt sich generell die Frage, ob das Bankwesen gemäß den neuen Regelungen über eine ausreichende Eigenmittelausstattung verfügt. Aus der österreichischen Bankenstatistik ergibt sich, dass per Ende Dezember 1999 mehr als 80% der Kreditinstitute über eine Eigenmittelquote von über 10% – bereits unter Berücksichtigung des Marktrisikos – verfügen; mehr als die Hälfte (53%) aller österreichischen Kreditinstitute halten über 12% an anrechenbaren Eigenmitteln nach Abzug des Marktrisikos.
Neu für Österreich ist der Vorschlag der Einführung differenzierter Kapitalerfordernisse sowie die Schwerpunktsetzung hinsichtlich Einklang von Kapital und Risiko. Ziel für die nationale Umsetzung sollte jedenfalls sein, knappe Ressourcen möglichst effizient und zur Stärkung der Stabilität des Finanzsektors einzusetzen.
Die Idee des Supervisory Review beinhaltet nicht zuletzt auch die Überlegung des ständigen Dialogs der Bankenaufsicht mit den betroffenen Banken.