Der Basler Akkord 1988 und die Solvabilitäts-Richtlinie 1989 basieren auf einem einfachen Ansatz, der nicht nur das Kreditrisiko, sondern pauschal auch etwaige "andere Risiken" abdecken sollte. Die zu entwickelnden neuen Eigenmittelbestimmungen haben nun den Anspruch, das aufsichtliche Kapital näher an das ökonomische Kapital, das zur Abdeckung des Risikos erforderlich wäre, heranzurücken. Da nun risikominimierende Effekte für die Ermittlung des aufsichtlichen Kapitals anerkannt werden, sind die so genannten "anderen Risiken" nicht mehr erfasst und müssen gesondert behandelt und mit Kapital unterlegt werden. Der vorliegende Artikel soll nun einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion sowohl bei den Regulatoren als auch den Praktikern bieten. Da die "anderen Risiken" primär als Restgröße definiert sind – also alle Risiken außer Kredit- und Marktrisiko – ist zu klären, welche Risiken konkret von der Kapitalunterlegung erfasst werden sollen. Dabei werden operationale Risiken, Rechtsrisiko und Reputationsrisiko beleuchtet. Nach der Darstellung der verschiedenen Definitionsversuche werden neben einer Gegenüberstellung der Vorschläge der Konsultationspapiere des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und der EU-Kommission, Studien über die aktuelle Risikomanagementpraxis der Banken, aber auch erste Ansätze zur Quantifizierung der "anderen Risiken" bzw. neue Risikomanagementmethoden der "anderen Risiken" vorgestellt.
Eine Verbesserung der Kontrollen in risikorelevanten Bereichen einer Bank wird generell als erstrebenswert angesehen. Während die Notwendigkeit, "andere Risiken" in einem aktiven Risikomanagement zu behandeln, unumstritten ist, finden die beschriebenen Quantifizierungsversuche nur bedingt Zustimmung. Neben der Frage der Kosten/Nutzenanalyse der Quantifizierung der "anderen Risiken" werden massive Bedenken geäußert, dass durch die schriftliche Erfassung der Mängel die Mitarbeiter einem zusätzlichen Druck ausgesetzt werden. Ein Austausch von personenbezogenen Daten im Rahmen externer Datenbankverbunde wurde von einigen Anbietern sehr wohl ins Auge gefasst, wird allerdings grundsätzlich problematisch gesehen. Zudem bleibt fraglich, ob Verlustdaten – insbesondere jene externer Unternehmen – geeignet sind, die operationalen Risiken für die Zukunft zu prognostizieren. Die Verwendung von Vergangenheitsdaten für Prognosezwecke spricht gegen die Annahme der lernenden Organisation oder der bisher gültigen Auffassung, dass eine Verbesserung der Strukturen der wichtigste Schritt zur Risikovermeidung ist.
Auch bei der Kapitalermittlung für die "anderen Risiken" werden nun auch erste risikoreduzierende Techniken diskutiert. Ein Teil der "anderen Risiken" wie etwa Feuer werden die längste Zeit schon mit Versicherungen abgedeckt. Inwieweit die Angebote der Versicherungen dem Wunsch nach lückenloser Abdeckung auch schwer quantifizierbare "anderer Risiken" entsprechen können muss ebenso untersucht werden wie die Frage, ob aus Sicht der Aufsicht eine Delegation der Risiken in einen anderen Sektor wünschenswert sein kann und dem Gedanken der Finanzmarktstabilität zuträglich ist.
Der begonnene Dialog zwischen Kreditinstituten und Aufsichtsbehörden wird jedoch gerade bei der Behandlung der "anderen Risiken" intensiv fortzusetzen sein. Die Verbesserung der Risikomanagementmethoden ist unabhängig von der Aufsichtsdiskussion ein Schritt in die richtige Richtung.