Der finanzielle Gesamtzustand eines Kreditinstituts hängt unter anderem von zukünftigen Zinssatzbewegungen ab. Das Eingehen von Risiken ist ein wesentlicher Bestandteil des Bankgeschäfts und kann eine wichtige Quelle für Profitabilität und Börsenwert sein. Hingegen kann ein zu hohes Zinsrisiko eine signifikante Bedrohung für die Ertrags- und Kapitalsituation eines Kreditinstituts darstellen. Dementsprechend wichtig ist ein wirkungsvolles Zinsrisikomanagement, das das Eingehen von Zinsrisiken an der Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts ausrichtet. Die Basler bzw. Brüssler Konsultationspapiere von 1999 sehen – über qualitative Kriterien des Zinsrisikomanagements hinausgehend – erstmals Vorschläge zur Eigenmittelunterlegung des Zinsrisikos im Bankbuch vor.
Grundsätzlich wird in den Konsultationspapieren davon ausgegangen, dass die meisten Kreditinstitute keinem derart hohen Zinsrisiko ausgesetzt sind, durch das sie in ihrer finanziellen Gesundheit bedroht sein könnten. Es gibt aber einige Institute, die durchaus signifikante Zinsrisiken in Kauf nehmen. In solchen Fällen sind aufsichtliche Maßnahmen unbedingt erforderlich. Es wird daher ausdrücklich eine Eigenmittelunterlegungspflicht nur für solche Banken vorgeschlagen, die dem Zinsrisiko in einer überdurchschnittlichen und daher branchenunüblichen Weise ausgesetzt sind (Ausreißerkonzept). Die Kommission plädiert dafür, das Duration-bezogene Verfahren als Standardansatz für die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses zu verwenden, da damit Anreize geschaffen werden, die Risikomanagementsysteme zu verbessern. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, neben einem derartigen Standardverfahren auch interne Modelle für die Ermittlung des Zinsrisikos im Bankbuch zuzulassen. Dieser Ansatz vertraut weit gehend auf die Annahmen und Parameter, die von den Kreditinstituten festgelegt werden. Gleichzeitig muss der Einsatz eines internen Modells aber von der Bankenaufsicht genehmigt werden.
Die Europäische Kommission schlägt außerdem die Schaffung einer Bagatellgrenze für jene Institute vor, die nur geringe Bankbuchaktivitäten aufweisen. Diese Frage ist gerade für Österreich von Bedeutung, weil es eine große Zahl von kleinen Instituten mit relativ unbedeutendem Zinsänderungsrisiko gibt, die von der nicht unerheblichen Belastung, das Duration-bezogene Verfahren implementieren zu müssen, befreit werden sollten.
Der vorliegende Beitrag gibt schließlich auch einen Überblick über die verschiedenen Arten des Zinsrisikos, über die gängigen Praktiken des Zinsrisikomanagements sowie über die aktuelle gesetzliche Situation auf dem Gebiet des Zinsrisikos in Österreich.