Presseaussendung


Veröffentlichung des zweiten EU-Konsultationspapieres zur Neugestaltung der Eigenmittelvorschriften für Banken

OeNB – Tumpel-Gugerell: Konsultationszeitraum muss für eine intensive Debatte genützt werden

Wien, 5. 2. 2001



Nach der Veröffentlichung des zweiten Konsultationspapieres des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht am 16. Jänner 2001 zur Neugestaltung der Eigenmittelvorschriften der Banken hat heute auch die Europäische Kommission ihr zweites Konsultationspapier vorgestellt. 

Das neue Konzept besteht aus einem Drei-Säulen-Ansatz. Die bisher einfachen Berechnungsschemata zur Ermittlung der erforderlichen Eigenmittelausstattung (Säule 1) wurden verfeinert und sollen – auch durch Anerkennung bankinterner Messmethoden – den Risiken und der Entwicklung der Bankgeschäfte besser Rechnung tragen. In einem so genannten Evaluierungsverfahren (Supervisory Review-Prozess; Säule 2) sind Kreditinstitute und Aufsicht aufgerufen, in einen Dialog zu treten und die Risikosituation der Einzelbanken zu bewerten. Dies kann auch zu individuell an die jeweilige Risikosituation angepassten Eigenmittelquoten führen. Diese beiden ersten Säulen werden um Vorschriften zu einer erweiterten Markttransparenz (Säule 3) ergänzt. 

Die grundsätzliche Richtung der Reform der Eigenmittelberechnung und die größere Marktnähe des neuen Konzeptes seien begrüßenswert, betont die stellvertretende Vorsitzende des Beratenden Bankenausschusses in Brüssel und in der OeNB für Finanzmarktfragen zuständige Vizegouverneurin Tumpel-Gugerell. Wesentlich sei jedoch, dass die Umsetzung wettbewerbsneutral vorgenommen werde. Die großen internationalen Institute, die mittelgroßen, eher regional aktiven Institute, aber auch kleine Sektorinstitute müssen faire Bedingungen für ihre Geschäftstätigkeit (level playing field) vorfinden, um damit ihre Finanzierungsfunktion für alle Bereiche der Wirtschaft erfüllen zu können. 

Die Konsultationsphase muss laut Tumpel-Gugerell genützt werden, noch offene Fragen und Probleme anzusprechen. So müsse überprüft werden, ob der "Sprung" zwischen den Standardansätzen und den Vorschriften zur Ausgestaltung der internen Methoden die gebotene Wettbewerbsneutralität wahre. Dieser Aspekt gelte auch für die Bedingungen für die Zulassung externer und interner Ratings. Außerdem müsse noch daran gearbeitet werden, dass die neuen Vorschriften zur Unterlegung der operationalen Risiken auch wirklich jene Institute erfassen, die in dieser Risikokategorie auch die größten Risiken tragen.

Seit der ersten Konsultation im letzten Jahr haben die Europäische Kommission und die Unterarbeitsgruppen viel Arbeit in theoretischer Hinsicht geleistet. Die umfassende Reform der Eigenmittelbestimmungen regelt viele Geschäftsbereiche neu – die Kon-sultation bis Ende Mai sollte die Konsistenz des Regelwerkes überprüfen. Die Durchführung von Proberechnungen wird eine zentrale Rolle bei der Evalutation des Zu-sammenspiels der einzelnen Elemente der neuen Eigenmittelbestimmungen spielen. 

Schon jetzt sei absehbar, betont Tumpel-Gugerell, dass sowohl der Bankenaufsicht als auch den betroffenen Instituten Zeiten großer Veränderungen und Herausforderungen bevorstehen. Der Wandel von einer regelorientierten zu einer prozessorientierten Aufsicht bedeute für alle Beteiligten eine Neuausrichtung. Diese neuen Aufgaben werden nur zu bewältigen sein, wenn die Vorbereitungsarbeiten fortgesetzt werden. 

Vizegouverneurin Tumpel-Gugerell fordert daher die nationalen und internationalen Experten auf, die Konsultationsphase bis Ende Mai zu nützen und das neue Konzept zu evaluieren und zu diskutieren. Die neuen Eigenmittelvorschriften sollten auch in Europa zügig umgesetzt werden. Wenn das neue Konzept den Änderungen im Bankwesen besser Rechnung trägt als das Alte, sollten die Vorteile auch genutzt werden können. Ein transparenter Prozess der Erarbeitung europäischer Richtlinien sollte helfen, das notwendige Reformtempo für Europa zu schaffen.