Die Erstellung von Außenwirtschaftsstatistiken für die österreichische Volkswirtschaft leitet sich aus internationalen und europäischen gesetzlichen sowie vertraglichen Verpflichtungen ab. Die OeNB erzeugt ein breites Spektrum österreichischer Außenwirtschaftsstatistiken, wie z. B. die Leistungsbilanz, die Kapitalbilanz oder die Internationale Vermögensposition. Diese Informationen geben Aufschluß über Ausmaß und Art der Wirtschaftsbeziehungen der österreichischen Volkswirtschaft mit allen anderen Ländern der Welt.
Als wesentliche Basis für diese Statistiken dienen Daten, die bei österreichischen Banken erhoben werden. In dem ständigen Bestreben, gute Daten bei möglichst geringer Belastung der Melder zu produzieren, führt die OeNB ab 1.Juli 2001 weitere Meldeerleichterungen im Rahmen des Zahlungsbilanzerhebungssystems ein. Die Wertgrenze für eine vereinfachte Meldung von Auslandstransaktionen wird von dzt. 5.500 Euro auf 12.500 Euro erhöht. Damit reduziert sich die Anzahl der Transaktionen, bei denen die Banken den Zahlungsgrund codieren müssen, um weitere 40% auf weniger als 5% aller Auslandstransaktionen. In Zukunft ist daher bei mehr als 95% aller Auslandstransaktionen die Codierung des Zahlungsgrundes und somit eine Rückfrage beim Kunden nicht erforderlich. Weiters sind zusätzliche Informationen, die eine Ergänzung des Zahlungsgrundes und für die Qualität der Statistiken notwendig sind, nur bei 0,5% der grenzüberschreitenden Zahlungen notwendig.