Presseaussendung


Vize-Gouverneurin Dr. Tumpel-Gugerell: Vorbereitungen auf Basel II müssen bereits heute beginnen

Alpbach, 28. 8. 2001


„Bei Vorbereitungsmaßnahmen für die neuen Basler Eigenkapitalbestimmungen dürfe man keine Zeit verlieren“, betonte die Vize-Gouverneurin der Oesterreichischen Nationalbank, 
Dr. Gertrude Tumpel-Gugerell, im Rahmen des diesjährigen Alpbacher Bankenseminars. Der Aufruf nach intensiver Auseinandersetzung mit dem Thema Basel II richtete sich dabei gleichzeitig an die Vertreter der Geschäftsbanken, wie auch an die Finanzmarktaufsicht selbst. Die korrekte Einschätzung der Risikosituation von Banken, die mit dem neuen Basler Regelwerk erwirkt werden soll, stelle eine zentrale Voraussetzung für die Wahrung der Finanzmarktstabilität dar. Bereits durch die Ankündigung von Basel II sei heute schon eine intensivere Beschäftigung der Banken mit ihrer Risikolandschaft zu bemerken und damit ein wichtiger Fortschritt gemacht. Die Aufsicht müsse sich im Zusammenhang mit Basel II von der reinen Gesetzesprüfung hin zu einer qualitativen Einschätzung und Beurteilung von Risiken für die Finanzmarktstabilität entwickeln. Je marktnäher die Bewertung möglicher Risiken erfolge desto mehr rücke auch die Bewahrung der Systemstabilität in den Mittelpunkt der Aufsichtstätigkeit.

Der Aufsicht müssen ausreichende Ressourcen zur Verfügung gestellt und in das Know-how der Aufseher sei weiter zu investieren, so Tumpel-Gugerell. Das BMF, die neue FMA und OeNB würden diese Herausforderungen gemeinsam bewältigen. Die Aufgabe der Oesterreichischen Nationalbank ist es in diesem Zusammenhang, ihr technisches Wissen und die langjährige Erfahrung bestmöglich einzubringen. Die OeNB biete den Geschäftsbanken darüber hinaus in zahlreichen Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der WKÖ eine Orientierungshilfe in der Vorbereitung auf Basel II.

Die Fortschritte der Beitrittskandidaten in ihren Vorbereitungen auf einen baldigen EU-Beitritt seien beachtenswert, führte Tumpel-Gugerell in ihrem Vortrag vor Spitzenvertretern der internationalen Finanzwelt weiter aus. Hierbei müsse allerdings jede einzelne Volkswirtschaft mit ihren Stärken und Schwächen für sich beurteilt werden. Im Bereich der Finanzdienstleistungen sei es wichtig, die nationale Gesetzgebung den geltenden EU-Bestimmungen anzupassen. Damit sollen mehr Transparenz und eine höhere Sicherheit für Kapitalanleger erzielt werden. Die Finanzaufsicht müsse sich auch in den Beitrittsländern an den international geltenden Standards orientieren, da nur auf diese Weise das Vertrauen internationaler Investoren und die Finanzmarktstabilität erhalten werden kann.

Eine Unterstützung in diesem Prozess der Anpassung der Finanzgesetzgebung und der Aufsichtsorgane sollen auf EU-Ebene die sog. „EU Peer-Review“-Einschätzungen darstellen. Dabei evaluieren die bestehenden EU-Staaten, darunter auch Experten der OeNB, die Aufsichtssysteme in den Beitrittsländern. Entdeckte Schwachstellen des Systems sollen dann mit Unterstützung der Experten beseitigt werden. Als weiteren wichtigen Bestandteil der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Finanzaufseher hob Tumpel-Gugerell den Abschluss sog. „Memoranda of Understanding“ hervor, in denen Informationsaustausch und Zusammenarbeit von nationalen Aufsichtsbehörden geregelt werden. Österreich habe bereits ein Memorandum of Understanding mit Slowenien abgeschlossen. Mit der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik und Polen stehe man in Verhandlungen.