Presseaussendung


Senkung des Basis- und Referenzzinssatzes

Wien, 30. 8. 2001



Auf Grund der vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 30. August 2001 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 31. August 2001 den Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,25 Prozentpunkte auf 3,25 % und den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,25 Prozentpunkte auf 5,25 % zu senken, vermindert sich unter Berücksichtigung der am 10. Mai 2001 gefassten Zinsbeschlüsse des EZB-Rates (Senkung des Zinssatzes für die Einlagefazilität und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um jeweils 0,25 Prozentpunkte) – laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 – mit Wirksamkeit vom 31. August 2001 der 

Basiszinssatz  um 0,50 Prozentpunkte auf 3,75 %.

und der 

Referenzzinsatz  um 0,50 Prozentpunkte auf 5,50 %