Presseaussendung


Senkung des Basis- und Referenzzinssatzes

Wien, 17. 9. 2001



Auf Grund der vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 17. September 2001 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 18. September 2001 den Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,50 Prozentpunkte auf 2,75 % und den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,50 Prozentpunkte auf 4,75 % zu senken, vermindert sich – laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 – mit Wirksamkeit vom 18. September 2001 der 

Basiszinssatz um 0,50 Prozentpunkte auf 3,25 %. 

und der 

Referenzzinsatz um 0,50 Prozentpunkte auf 5,00 %