Presseaussendung


Verwertung ausgedienter Banknoten (insbesondere Schilling-Banknoten)

Wien, 15. 10. 2001


Zur Verwertung der aus Sicherheitsgründen zuvor geschredderten Banknoten bieten sich verschiedene Verfahren an, welche die OeNB hinsichtlich Ökologie, Ökonomie und Machbarkeit evaluiert hat. Die Zielvorgabe bei der Auswahl des Verfahrens war, eine praktikable, nach ökologischen Kriterien möglichst optimale aber dennoch ökonomisch vertretbare Verwertungsform zu finden. Konkret standen zur Wahl: Die thermische Verwertung (Müllverbrennung), die Kompostierung, die stoffliche Verwertung als Trittschall- und Wärmedämmmaterial oder die Herstellung von Recyclingpapier. 
Die Wiederverwertung der Fasern des Banknotenpapiers für Recyclingpapier ist grundsätzlich technisch möglich, jedoch praktisch auf Grund der notwendigen besonderen Qualität des Banknotenpapiers, welches hohen Belastungen standhalten muss, nicht umsetzbar. Der Grund dafür ist, dass die Banknoten höhere Anforderungen bei der Auflösung des Papiers zur Faseraufbereitung stellen und sich daher das Recycling des Banknotenschreddergutes für die Papierindustrie nicht rechnet. 

Die reine Wiederverwertung für die Herstellung von Banknotenpapier ist auf Grund der hohen Anforderungen an die Papierqualität, aber auch an die Qualitätsstandards der Farbgebung (es bleiben Farbrückstände an den Fasern haften) – aus Gründen der Fälschungssicherheit – nicht umsetzbar. 

Die Kompostierung ist entsprechend einem Gutachten der NÖ Umweltschutzanstalt nicht zulässig. 

Von den beiden verbleibenden Methoden für die Verwertung der Banknotenreste wurde aus ökologischen Gründen die Entscheidung gemäß der Prämisse „stoffliche Verwertung vor thermischer Verwertung“ zu Gunsten der Verwertung als Trittschall- und Wärmedämmmaterial getroffen. 

In einem Durchschnittsjahr fallen rund 120 t Banknotenreste zur Entsorgung an. Im Jahr der Verwertung des gesamten Schilling-Rücklaufes werden es 550 t sein, das entspricht übereinander gestapelt 550 Mal der Höhe des Stephansdomes.