Presseaussendung


Basel II: Verhandlungserfolge bei der Umsetzung europäischer Interessen

Wien, 4. 12. 2001



Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion zu den neuen Eigenmittelbestimmungen „Basel II“ verweist die OeNB darauf, dass vor allem als Erfolg der europäischen Verhandlungsführung insbesondere Erleichterungen für die Kreditfinanzierung von Klein- und Mittelbetrieben erzielt werden konnten. Damit sei auch unter den neuen Bestimmungen weiterhin eine solide Basis für die hauptsächlich über Bankkredite finanzierte Investitionstätigkeit der österreichischen Klein- und Mittelbetriebe gegeben. 

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wird voraussichtlich Ende Februar 2002 das dritte Konsultationspapier zu den neuen Eigenmittelbestimmungen veröffentlichen. Nach einer intensiven Konsultationsphase soll der neue „Basler Akkord“ spätestens Ende 2002 fertiggestellt und im Jahre 2005 implementiert werden. Die Europäische Kommission arbeitet gegenwärtig an einem Richtlinienentwurf, der die Bestimmungen von Basel II auf EU-Ebene umsetzen soll. 

In den nunmehr seit drei Jahren laufenden Verhandlungen konnten die Vorschläge des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht durch das Engagement der europäischen Verhandler deutlich verbessert werden. So wurden interne Ratings als gleichwertig mit externen Ratings anerkannt, was eine Erleichterung für Banken, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Private zu ihren Kunden zählen, bedeutet. Die Zulassung von Datenpooling, also die Zusammenfassung von Unternehmensdaten an einer zentralen Stelle, ermöglicht auch kleinen und mittelgroßen Banken sowie Banken in Sektorverbünden die Verwendung interner Ratings. Auch die Anerkennung von Hypotheken als Besicherung von Krediten bedeutet für die Banken ein vermindertes Eigenmittelerfordernis und damit eine Verbilligung der Kredite.

Als Ziel für die derzeit laufenden Verhandlungen habe man sich eine weitere Anpassung der Risikogewichte, eine erweiterte Anerkennung von Kreditbesicherungen, eine weitgehende Entschärfung des Risikoaufschlages für langfristige Finanzierungen, die Vereinfachung der Anwendungsmethoden für kleinere und mittlere Banken sowie eine Erleichterung der Offenlegungsbestimmungen für Banken gesetzt. Darüber hinaus soll auch der Abschluss von Versicherungen risikomindernd anerkannt werden.