Das Zinsenrechts-Änderungsgesetz sieht ab 1. August 2002 bei Verzug im Geschäftsverkehr vor, dass sich die Höhe der gesetzlichen Zinsen am Basiszinssatz orientiert. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Tag eines Kalender-Halbjahres gilt, für das jeweils unmittelbar anschließende Halbjahr maßgebend.
Der gesetzliche Zinssatz bei Geldforderungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern beträgt acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und somit ab 1. August 2002, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, bis 31. Dezember 2002
10,75 Prozent.
Ab sofort weist die OeNB den für die Verzugszinsen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern maßgeblichen Basiszinssatz, sowie den marginalen Zinssatz der jeweils jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation auf ihrer Homepage (http://www.oenb.at) aus.
Weiters soll durch eine Änderung der Basis- und Referenzzinssatzverordnung die Berechnung des Basiszinssatzes selbst modifiziert werden. Aufgrund der neuen Regelung ist die Entwicklung dieses Zinssatzes ab 1. August 2002 nicht mehr an den Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) für die so genannte Einlagefazilität geknüpft, sondern an den Zinssatz für Hauptrefinanzierungsgeschäfte der EZB (beim Festsatztenderverfahren der Fixzinssatz und beim – derzeit aktuellen – variablen Tenderverfahren der marginale Zinssatz).
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bietet dazu unter http://zinsklauseln.oenb.at alle Informationen rund um das Thema Zinssätze und Zinsklauseln übersichtlich und leicht verständlich an. Man kann sich auch für das kostenlose Benachrichtigungsservice der OeNB anmelden und bekommt dann laufend die aktuelle Zinssatzentwicklung per E-Mail zugesandt. Für Kreditnehmer mit einer Zinsgleitklausel ist die Zinssatzentwicklung natürlich besonders interessant, da diese als Grundlage für die Berechnung der aktuellen Kreditzinsen herangezogen wird.
Neben der Zinssatzentwicklung informiert http://zinsklauseln.oenb.at über die neue Regelung zur Verzugszinsenberechnung im Geschäftsverkehr, die Änderungen der Basis- und Referenzzinssatzverordnung, die Verbraucherschutzbestimmungen im Bankwesengesetz (BWG) und im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie die Hintergründe zum Zustandekommen der verschiedenen Zinssätze. Zur Abrundung finden User ein Glossar zur Erklärung finanztechnischer Begriffe.
Presseaussendung
Anknüpfung der Verzugszinsen im Geschäftsverkehr an den Basiszinssatz
OeNB informiert über Zinssätze und Zinsklauseln
Wien, 31. 7. 2002
Verleger, Herausgeber und Hersteller:
Oesterreichische Nationalbank
Mag. Wolfdietrich Grau
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