Presseaussendung


OeNB: Keine Finanzierung einer Steuerreform aus Währungsreserven

Wien, 28. 8. 2002



Zu den Äußerungen von Herrn LH Dr. Haider in der ZIB 2 vom 27. August 2002, Währungsreserven der Oesterreichischen Nationalbank für eine Steuerreform heranzuziehen, stellt die OeNB neuerlich fest:
  1. Die Haltung und Verwaltung der offiziellen Währungsreserven der am Euro-Währungsgebiet teilnehmenden Staaten zählt laut EG-Vertrag zu einer der grundlegenden Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Die Währungsreserven der OeNB wie auch der anderen nationalen Zentralbanken des Eurosystems sind mit 1. Jänner 1999, dem Beginn der 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion, Gegenstand der Aufgabenerfüllung durch das Europäische System der Zentralbanken geworden. Damit kann über diese Währungsreserven nur noch im Rahmen des ESZB verfügt werden.
  2. Die Finanzierung einer Steuerreform aus Mitteln der OeNB wäre eine klassische Staatsfinanzierung. In diesem Zusammenhang verweist die OeNB auf das Verbot derartiger Finanzierungen durch die Notenbank (Artikel 101 EG-Vertrag), den Grundsatz der Notenbankunabhängigkeit (Artikel 108 EG-Vertrag) sowie die Bestimmung des § 41 Nationalbankgesetz, welche ebenfalls eine Finanzierung des Bundes aus Mitteln der Notenbank untersagt.