Das gute Funktionieren des geldpolitischen Handlungsrahmens des Eurosystems1) seit der Einführung des Euro im Jahr 1999 ist allgemein anerkannt. Aufgrund der im Mindestreservesystem vorgesehenen Durchschnittserfüllung und der Qualität der Liquiditätsprognosen des Eurosystems war es nur selten notwendig, Feinsteuerungsoperationen durchzuführen. Auch die Inanspruchnahme der ständigen Fazilitäten durch die Kreditinstitute hielt sich in Grenzen, was darauf hinweist, dass der Geldmarkt effizient funktioniert. Darüber hinaus geht aus der geringen und recht stabilen Differenz zwischen dem Mengentendersatz bzw. dem Mindestbietungssatz der EZB für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und den kurzfristigen Geldmarktzinsen hervor, dass die EZB in der Lage ist, die kurzfristigen Zinsen zu beeinflussen.
Trotz dieser grundsätzlich positiven Einschätzung sind einige mögliche Maßnahmen geprüft worden, um die Effizienz des Handlungsrahmens zu verbessern.
Drei Änderungen werden erwogen:
- eine zeitliche Veränderung der Mindestreserve-Erfüllungsperiode: Die Erfüllungsperiode soll jeweils am Abwicklungstag des Hauptrefinanzierungsgeschäfts beginnen, das auf die Sitzung des EZB-Rats folgt, für die eine Erörterung der Geldpolitik vorgesehen ist. Damit würden die Veränderung der Zinssätze der ständigen Fazilitäten und der Beginn einer neuen Mindestreserve-Erfüllungsperiode grundsätzlich zusammenfallen;
- eine Verkürzung der Laufzeit der Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) von zwei Wochen auf eine Woche und
- eine Aussetzung der längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs).
Anzumerken ist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen technischer Art sind und sich auf die operationale Durchführung der Geldpolitik beziehen. Die Änderung der Mindestreserve-Erfüllungsperiode würde angesichts des sowohl bei den Geschäftsbanken als auch den nationalen Zentralbanken vorgesehenen zeitlichen Vorlaufs frühestens 2004 in Kraft treten.
Die Konsultation richtet sich an alle Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet sowie an Banken- und Finanzmarktverbände. Antworten können an die EZB oder eine der nationalen Zentralbanken gerichtet werden. Die Ansprechpartner sind den entsprechenden Websites zu entnehmen.
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