Auf Grund der vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2002 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 6. Dezember 2002 den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,50 Prozentpunkte auf 3,75 % zu senken, vermindert sich – laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF – mit Wirksamkeit vom 6. Dezember 2002 der
Referenzzinsatz um 0,50 Prozentpunkte auf 4,00 %.
Der Basiszinssatz bleibt unverändert bei 2,75 %.
Presseaussendung
Senkung des Referenzzinssatzes
Wien, 5. 12. 2002
Verleger, Herausgeber und Hersteller:
Oesterreichische Nationalbank
Mag. Wolfdietrich Grau
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