Die Bevölkerungsalterung – im Jahr 2030 werden in Österreich auf 1.000 Menschen im erwerbsfähigen Alter 669 über 60-Jährige kommen (im Jahr 2000 waren dies 330) – und die Folgen für den Staatshaushalt – die Pensionsversicherungsausgaben werden von derzeit 8,6% des BIP bis 2030 auf 11,4 bis 14,0% (im Falle einer konstant bleibenden Erwerbsquote) ansteigen – lassen Strukturreformen in der Finanzierung des Pensionssystems in Richtung Kapitaldeckungsverfahren notwendig erscheinen. In Verbindung mit diesem Reformdruck findet in der Pensionsdiskussion gegenwärtig ein Paradigmenwechsel statt: Das Problem der Altersversorgung wird zunehmend von einem Sozialversicherungsproblem zu einem Veranlagungsproblem. Dies hängt einerseits mit nicht befriedigend gelösten Schwierigkeiten kapitalgedeckter Pensionsfinanzierung zusammen (Schutz der Anleger insbesondere vor Ertragsrisiken, Begrenzung der Verwaltungsgebühren, EU-einheitliche Regulierung etc.). Der Paradigmenwechsel in der Pensionsreformdiskussion zeigt sich aber auch darin, dass der (ursprünglich fiskalisch motivierte) Übergang von einem umlagefinanzierten zu einem kapitalgedeckten Pensionssystem selbst als eine Strategie der Risikostreuung begründet wird. Diese Überlegungen wurden auf einem international besetzten Workshop der Abteilung für Volkswirtschaftliche Analysen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) zur Reform der Pensionsfinanzierung angestellt, der am 6. Dezember 2002 in Wien abgehalten wurde.
Mit dem Ausbau der 2. und 3. Säule, also der betrieblichen und individuellen Altersvorsorge soll der fiskalische Druck auf das öffentliche Pensionssystem reduziert werden. Gleichzeitig sind mit der verstärkten Kapitaldeckung des Pensionssystems Veranlagungsrisiken und Verteilungswirkungen verbunden. Renditezusagen von Pensionsfonds müssen angesichts großer Schwankungen auf den internationalen Finanzmärkten zunehmend revidiert werden und kommen nicht im erwarteten Ausmaß zur Auszahlung. Unterschiedliche Generationen und auch Personen innerhalb einer Generation sind von einer verstärkt kapitalgedeckten Pensionssicherung auf unterschiedliche Weise betroffen. Sozial gerecht ausgerichtete Pensionsreformen müssen daher vermeiden, dass eine einzelne Generation oder einkommensschwache Bevölkerungsgruppen zu stark belastet werden. Zentral für die Finanzierbarkeit zukünftiger Pensionen werden neben der Entlastung des öffentlichen Pensionssystems vor allem ein dynamisches Wirtschaftswachstum, eine Steigerung der Erwerbsquote und eine verstärkte Integration älterer Arbeitnehmer in den Erwerbsprozess sein.
Presseaussendung
OeNB-Workshop zur Finanzierung des Pensionssystems
Paradigmenwechsel vom Sozialversicherungs- zum Veranlagungsmodell in der Pensionsreformdiskussion
Wien, 6. 12. 2002
Verleger, Herausgeber und Hersteller:
Oesterreichische Nationalbank
Mag. Wolfdietrich Grau
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