Presseaussendung


Senkung des Basiszinssatzes

Wien, 10. 12. 2002


Gemäß § 4 der Verordnung BGB1. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz nach dem 1. August 2002 erstmals dann, wenn sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) gegenüber dem Zinssatz, der sich für die unmittelbar nach der letzten Änderung des Basiszinssatzes vorgenommene Hauptrefinanzierungsoperation errechnete, um zumindest 0,5 Prozentpunkte ändert.

Da der marginale Zinssatz für die jüngste – am 11. Dezember 2002 abzuwickelnde – Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank 2,82% beträgt, ist er gegenüber dem Zinssatz, der sich für die unmittelbar nach der letzten Änderung des Basiszinssatzes (9. November 2001) vorgenommene Hauptrefinanzierungsoperation errechnete (3,37%), um 0,55 Prozentpunkte gefallen. Aus diesem Grund vermindert sich mit Wirksamkeit vom 11. Dezember 2002 der Basiszinssatz  um 0,55 Prozentpunkte auf 2,20 %.

Der Referenzzinssatz beträgt seit dem 6. Dezember 2002: 4,00 %.