Gemäß Art. I § 1 des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF ändert sich der Basiszinssatz in dem Ausmaß, in dem sich der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank (Bezugsgröße ist bei Mengentendern der Fixzinssatz, bei variablen Zinstenderverfahren der marginale Zinssatz) verändert, wobei Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszinssatzes außer Betracht bleiben.
Da der marginale Zinssatz für die jüngste – am 9. Juni 2003 abzuwickelnde -Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank 2,09 % beträgt, ist er seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt, dem 11. Dezember 2002, um 0,73 Prozentpunkte gefallen (der marginale Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsoperation am 11.12.2002 hat 2,82 % betragen).
Aus diesem Grund vermindert sich mit Wirksamkeit vom 9. Juni 2003 der
Basiszinssatz um 0,73 Prozentpunkte auf 1,47 %.
Der Referenzzinssatz beträgt seit dem 6. Juni 2003 3,25 %.
Pressedienst
Senkung des Basiszinssatzes
Wien, 6. 6. 2003
Verleger, Herausgeber und Hersteller:
Oesterreichische Nationalbank
Mag. Wolfdietrich Grau
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