Presseaussendung


Veröffentlichung der Stellungnahme zum dritten Konsultationspapier

der EU-Kommission durch die OeNB

Wien, 22. 10. 2003


Heute, 22. Oktober, endet die Begutachtungsfrist für das dritte Brüsseler Konsultationspapier, in dem die Europäische Kommission ihre Vorschläge für eine (parallel zu Basel II laufende) Neugestaltung der Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute auf europäischer Ebene präsentierte. Auch die in Österreich mit bankaufsichtlichen Agenden betrauten Behörden und Stellen (Bundesministerium für Finanzen, Finanzmarktaufsicht, Oesterreichische Nationalbank) haben die Gelegenheit zur Stellungnahme ergriffen und eine gemeinsame Position erarbeitet. Das entsprechende Dokument wurde heute auf der Basel II-Homepage der Oesterreichischen Nationalbank (basel2.oenb.at) veröffentlicht.

Für die österreichische Stellungnahme wurde in den wichtigsten Punkten auch die Abstimmung mit der Kreditwirtschaft gesucht, zu diesen gehört 
  • dass fortgeschrittene Ansätze im Kreditrisiko auch für kleinere Institute mit ökonomisch vertretbarem Aufwand zugänglich sein sollen
  • dass die Kooperation in gemeinsamen Einrichtungen der Kreditwirtschaft über Datenpooling und Innenrevisionsagenden hinaus möglich und in relevanten Funktionen dargestellt werden soll
  • eine großzügigere Handhabung des Partial Use im Sinne einer dauerhaften Anwendung 
  • die Validierung quantitativer Kriterien im Bereich des operationalen Risikos, wo in einigen Punkten noch Anpassungsbedarf besteht und
  • dass bei den Veröffentlichtungspflichten die Entscheidung über die Materialität einer Veröffentlichung und die Entscheidung über eine "Nicht-Veröffentlichung" (wenn die De-facto-Veröffentlichung von Einzelinstitutsdaten droht) auf nationaler Ebene verbleibt.     

In einer Sitzung des Basler Ausschusses vom 10. und 11. Oktober 2003 wurden die ersten Ergebnisse aus den mehr als 200 Kommentaren zum dritten Konsultationspapier diskutiert. Aus den tendenziell positiven Rückmeldungen wurden folgende Themen identifiziert, die weiterer Analysen bedürfen: 
  • Die Behandlung von erwarteten und unerwarteten Verlusten
  • Die Vereinfachung der Bestimmungen für Verbriefungen
  • Die Behandlung von Kreditkarten
  • Die Behandlung bestimmter risikominimierender Techniken     

Ein erster Vorschlag zur exakteren Behandlung erwarteter und unerwarteter Verluste liegt zum Kommentar bis 31. 12. 2003 auf. Alle Komitee-Mitglieder stimmten überein, dass die endgültige Fassung des neuen Basler Akkordes bis spätestens Mitte 2004 vorliegen soll.