Presseaussendung


Erhöhung des Referenzzinssatzes

Wien, 7. 12. 2006


Auf Grund der vom EZB-Rat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2006 gefassten geldpolitischen Beschlüsse, mit Wirkung vom 13. Dezember 2006  den Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,25 Prozentpunkte auf 4,50 % anzuheben, erhöht sich – unter Berücksichtigung der am 11. Oktober 2006 gefassten Zinsbeschlüsse des EZB-Rates (Anhebung des Zinssatzes für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um 0,25 Prozentpunkte) – laut 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 27/1999 idgF mit Wirksamkeit vom 13. Dezember 2006 der 

 

Referenzzinssatz  um 0,50 Prozentpunkte auf4,75 %. 

 

 

Der Basiszinssatz  beträgt derzeit 2,67 %.