Presseaussendung


OeNB weist Behauptungen von FMA-Geschäftsführer zurück

2. 2. 2007


Zu den heute via APA und ORF verbreiteten Behauptungen von FMA-Geschäftsführer Dr. Traumüller, dass die OeNB erteilte Prüfaufträge geändert habe, stellt die Oesterreichische Nationalbank fest, dass die Beauftragung von Vor-Ort-Prüfungen der OeNB bei österreichischen Banken gesetzlich durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde erfolgt. Der Inhalt von Prüfaufträgen wird immer von der FMA festgelegt. Die Oesterreichische Nationalbank hat niemals Prüfaufträge der Bankenaufsichtsbehörde geändert. Die Verpflichtung, behördliche Verfahren aufgrund von Prüfberichten der OeNB einzuleiten, oblag und obliegt gesetzlich der Bankenaufsichtsbehörde.