Jene OeNB-Prüfer, gegen die ein Strafverfahren wegen falscher Beweisaussage anhängig war, sind am 25. 11. 2008 vom Landesgericht Linz freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Presseaussendung
Freispruch für OeNB-Prüfer
26. 11. 2008
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