Presseaussendungen CEBS


2. Sitzung des Ausschusses der Europäischen Bankaufsichtsbehörden

(Committee of European Banking Supervisors – CEBS)

Wien, 6. 4. 2004



Gute Fortschritte in organisatorischen und substantiellen Fragen

Die zweite Sitzung des Ausschusses der Europäischen Bankaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors – CEBS) fand am 31. März 2004 in der Guildhall in der Londoner City statt. 

Im Rahmen der Sitzung wurden wichtige Weichenstellungen hinsichtlich der Errichtung des CEBS Sekretariats vorgenommen, welches sich in London befinden wird. Die organisatorischen Fragen betreffend das Sekretariat, einschließlich der Anmietung von Büroräumlichkeiten, stehen kurz vor dem Abschluss. Es ist beabsichtigt, dass das Sekretariat im September 2004 seine Tätigkeit voll aufnehmen wird.

In der Sitzung wurde eine Reihe substantieller Fragen diskutiert, wobei signifikante Fortschritte vor allem hinsichtlich der folgenden beiden Dokumente erzielt werden konnten: 
  • Einem Entwurf für ein Statement betreffend die Durchführung von Konsultationsverfahren, welches ein Bekenntnis des Ausschusses zu Offenheit und Transparenz in seiner Tätigkeit enthält und die – entsprechend den jeweiligen Umständen – erforderliche Flexibilität hinsichtlich der angewendeten Verfahren reflektiert.
  • Einer Reihe von "high level" Grundsätzen betreffend Outsourcing, welche sich sowohl an die Institute als auch die Aufsichtsbehörden richten.     

In den kommenden Wochen wird CEBS hinsichtlich dieser Dokumente öffentliche Konsultationsverfahren durchführen.

Darüber hinaus wurden u. a. noch folgende weitere Punkte diskutiert: 
  • Ein Set an Richtlinien für den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden, das in den kommenden Wochen noch Gegenstand einer Feinabstimmung sein wird;
  • Das Arbeitsprogramm für das Aufgabengebiet "Konvergenz der Aufsichtspraktiken"; 
  • Die Überarbeitung der Eigenmittelvorschriften, mit einem besonderen Fokus auf die derzeit im Richtlinienentwurf vorgesehenen nationalen Ermessensentscheidungen, Themen betreffend Grenzüberschreitung sowie die Validierung der internen Ratingmodelle und der fortgeschrittenen Messverfahren für das operationale Risiko; 
  • Rechnungslegung und Rechnungskontrolle sowie Berichtswesen;
  • Organisatorische Restrukturierungsmaßnahmen bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Kreditinstituten.     

Hintergrundinformation:
  1. CEBS wurde durch einen Beschluss der Europäischen Kommission errichtet und nahm seine Tätigkeiten mit 1. Jänner 2004 auf.
  2. CEBS wird im Rahmen der Anwendung des "Lamfalussy"-Verfahrens die Funktionen des Level 3 Komitees für den Bankensektor wahrnehmen. CEBS hat daher     
  1. die Kommission zu beraten, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung von Entwürfen für Implementierungsmaßnahmen; 
  2. zur konsistenten Umsetzung der EU-Richtlinien und zur Konvergenz der Aufsichtspraktiken in den EU-Mitgliedstaaten beizutragen; 
  3. die aufsichtliche Kooperation, inklusive den Informationsaustausch, zu fördern.     
  1. CEBS setzt sich aus hochrangigen EU-Repräsentanten der Bankenaufsichtsbehörden und Notenbanken zusammen. Die EU Beitrittsländer werden bis 1. Mai 2004 Bobachterstatus haben. Jene EWR-Länder, die nicht EU Mitgliedsstaaten sind, werden den Sitzungen dauerhaft als Beobachter beiwohnen.
  2. Den Vorsitz im Ausschuss führt Herr José-María Roldán (Banco de España, Spanien). Der Vorsitzende wird durch einen stellvertretenden Vorsitzenden sowie durch ein Bureau, welches aus drei Mitgliedern des Ausschusses besteht, unterstützt. Das Sekretariat des Ausschusses wird sich in London (UK) befinden.   


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