Reden und Präsentationen


„125 Jahre Versicherungsaufsicht in Österreich“

Festakt

Dr. Klaus Liebscher, Gouverneur
Wien, 18. 10. 2005

Es gilt das gesprochene Wort.


Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Gerne bin ich der Einladung zum Festakt „125 Jahre Versicherungsaufsicht in Österreich“ gefolgt und gratuliere sehr herzlich zu Ihrem Jubiläum. 

 

Ihr Jubiläum ist Anlass für mich – als Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank und Mitglied des EZB-Rates – unser gemeinsames Ziel, nämlich die Sicherung der Finanzmarktstabilität, in den Vordergrund meiner Ausführungen zu stellen. Eine der Hauptaufgaben der Versicherungsaufsicht ist die Gewährleistung der Stabilität des Versicherungs- und Pensionskassensektors. Andererseits zählen zu den gesetzlichen Zielen der OeNB und des Eurosystems– neben der Wahrung der Preisstabilität – die Wahrung der Finanzmarktstabilität, insbesondere auch die Erhaltung der Stabilität des Bankwesens. Gerade die zunehmenden Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Versicherungen sowie die stärker werdenden Eigentümerverflechtungen zwischen diesen, erfordern daher eine enge Kooperation jener Institutionen, die für die Stabilität der beiden Finanzsektoren verantwortlich sind.

 

Bekanntlich beruht die herausragende volkswirtschaftliche Bedeutung der Finanzmärkte auf ihrer Schlüsselrolle bei der Allokation finanzieller Ressourcen sowie der Transformation von Fristen und Risiken. Die Hauptaufgabe des Versicherungssektors liegt zweifelsohne in der Risikotransformation. 

 

Indem die Versicherungen Risiken übernehmen, die von Unternehmen und Haushalten nicht getragen werden können, ermöglichen sie ihnen Planungssicherheit, ohne die längerfristige Investitions- und Konsumprojekte nicht oder in wesentlich geringerem Umfang zustande kämen. 

 

Neben seiner Funktion bei der Risikoübernahme spielt der Versicherungssektor – insbesondere das Segment der Lebens- und Pensionsversicherungen – aber auch eine wichtige Rolle bei der Kapitalallokation. Ähnlich wie die Banken, lenken die Versicherungen Kapital von den Überschussbereichen in die Defizitbereiche einer Volkswirtschaft. Je effizienter sie dies machen, desto höher ist die gesamtwirtschaftliche Produktivität. 

 

Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Versicherungssektors ist eine sehr wesentliche und nimmt weiter zu und zwar sowohl jene des Bereiches der Pensionsversicherungen als auch jene der Schadensversicherungen. Der fortlaufende Bedeutungszuwachs der Lebensversicherungssparte ergibt sich aus der demografischen Entwicklung sowie aus der wirtschafts- und sozialpolitischen Weichenstellung zugunsten eines kapitalgedeckten Alterssicherungssystems. 

 

Die Alterung der Bevölkerung ist ein versicherungsrelevantes Phänomen, das im gesamten europäischen Raum und in Japan von hoher Relevanz ist. Der partielle Wechsel von einem auf den Generationenvertrag beruhenden Pensionssystem zu einem Sicherungssystem mit Kapitaldeckung ist ein Vorgang, der somit von hoher Aktualität ist.

 

Eine verstärktes Wachstum des Versicherungssektors – sowohl im Lebens- als auch im Schadensversicherungsbereich – ist in jenen Ländern zu erwarten, die aufgrund einer bislang geringeren Angebotsvielfalt an Versicherungsdienstleistungen und eines noch weniger stark ausgeprägten Risikobewusstseins eine vergleichsweise niedrige Versicherungsdurchdringung aufweisen. Als Beispiel möchte ich hier auf die Versicherungsmärkte der neuen EU-Mitglieder verweisen, die in der Regel in beiden Segmenten noch Anpassungsbedarf besitzen. 

 

Steigendes Risikobewusstsein und zunehmende Bereitschaft, Risiken abdecken zu lassen, treten angesichts vermehrter Katastrophen aber auch in Ländern mit bereits recht hoher Versicherungsdurchdringung auf. 

 

Aus der enormen volkswirtschaftlichen Bedeutung des Versicherungssektors und der wichtigen Rolle, die das Vertrauen der Kunden im Versicherungswesen spielt, ergibt sich naturgemäß die Notwendigkeit der Beaufsichtigung dieses Sektors. Dies wird insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Alterseinkommen vieler Menschen in zunehmendem Maße von Versicherungsunternehmen und deren langfristiger Stabilität abhängt, deutlich. Die Versicherungsaufsicht, deren Ziel es ist, die Stabilität des Sektors zu gewährleisten, erfüllt somit eine wichtige wirtschaftliche und soziale Aufgabe.

 

Eine besondere Herausforderung der Aufsichtsbehörden generell liegt heute in der zunehmenden länder- und sektorübergreifenden Integration der Finanzmärkte. Die Integration nationaler Versicherungmärkte besitzt eine Reihe von Vorteilen: So erhöht sie die Effizienz der Märkte, indem sie den Wettbewerb verstärkt und die Transaktionskosten verringert. Weiters ermöglicht sie eine breitere regionale Risikostreuung von Aktiva und Passiva der Versicherungsunternehmen. 

 

Damit die Vorteile der geographischen Integration der Versicherungsmärkte voll zur Geltung kommen, müssen der Rechts-, Aufsichts- und Steuerrahmen sowie die Rechnungslegungsstandards und Marktusancen konvergieren.

 

Die grenzüberschreitende Integration birgt allerdings auch eine erhöhte Ansteckungsgefahr, da sich im Falle einer starken internationalen Finanzverflechtung im Ausland auftretende Schocks rascher auf das Inland ausbreiten können. Zur Stärkung der stabilitätsfördernden und zur Eindämmung der stabilitätsgefährdenden Effekte der länderübergreifenden Integration der Versicherungsmärkte ist somit eine enge Kooperation in den Bereichen Versicherungsregulierung und -aufsicht nötig. 

 

Nur auf diese Weise wird gewährleistet, dass die zunehmend länderübergreifend organisierten und agierenden Finanzunternehmen angemessen reguliert und beaufsichtigt werden können und dass Regulierungs- sowie Aufsichtsarbitrage vermieden werden. 

 

Zur Erreichung dieser Ziele leistet die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS) einen maßgeblichen Beitrag als Standardsetter, Förderer der weltweiten Kooperation zwischen Versicherungsaufsichtsbehörden und Anbieter von Schulungs- und Weiterbildungsprogrammen. 

 

Ein aktuelles und „nahe liegendes“ Beispiel für die regionale Integration von Versicherungsmärkten bietet die Expansion österreichischer Versicherungsunternehmen nach Zentral- und Osteuropa. Die Ostöffnung wurde nicht nur von den österreichischen Banken, sondern auch von den österreichischen Versicherungen für eine Erweiterung ihres Marktes genutzt. Sie sind nunmehr mit rund 70 Unternehmen in dieser Region tätig und verfügen in einzelnen Ländern über Marktanteile von bis zu 35%. Angesichts der geringen Versicherungsdurchdringung verspricht der Ausbau der Marktpräsenz in Zentral- und Osteuropa hohe Wachstumsraten. Ähnlich wie bei den österreichischen Banken, liefern auch die Auslandstöchter der österreichischen Versicherungen erhebliche Ergebnisbeiträge. 

 

Die genannten Entwicklungen unterstreichen, dass der österreichische Finanzsektor von der Integration der zentral- und osteuropäischen Märkte hinsichtlich Risikostreuung, Ertragslage und Systemstabilität klar profitiert.

 

Neben der geographische Integration stellt die sektorale Integration und Konzentration eine besondere Herausforderung für die Aufsicht dar. Sie vollzieht sich zum einen mittels nationaler oder länderübergreifender Konsolidierung von Versicherungsinstituten, deren Hauptziel die Nutzung von Größen- und Diversifikationsvorteilen ist. 

 

Zum anderen kommt sie durch die Verschmelzung von Versicherungen mit anderen Finanzintermediären, insbesondere mit Banken, zustande, woraus sich eine breitere Risikostreuung und gelegentlich auch Synergieeffekte ergeben. In den Ländern der EU-15 beträgt der Marktanteil der 5 größten Versicherungsinstitute im Durchschnitt an die 60 %.

 

Im Falle der Konsolidierung verschiedenartiger Finanzinstitute zu Finanzkonglomeraten – in der EU-15 beträgt ihr Anteil bei den Spareinlagen bereits rund 30 % und beim Prämienaufkommen etwa 20 % – ergeben sich Stabilitätsrisiken aufgrund der Komplexität, der Ansteckungsgefahr und der Gelegenheit zur regulatorischen Arbitrage. 

 

Die Abwendung von Gefahren, die sich für die Finanzmarktstabilität aus der Bildung von Finanzkonglomeraten ergeben könnten, erfordert auch eine enge Kooperation der für die verschiedenen Finanzsektoren national zuständigen Aufsichtsbehörden. Der österreichische Gesetzgeber war der Auffassung, dass dieses Ziel durch eine unabhängige Allfinanzaufsicht unter Einbeziehung der für die Systemstabilität mitverantwortlichen Notenbank am ehesten erreicht wird. Zu diesem Ziel trägt auch das für Systemstabilitätsfragen geschaffene Finanzmarktkomitee bei, in dem Vertreter der Finanzmarktaufsicht, der Oesterreichischen Nationalbank und des Bundesministeriums für Finanzen effektiv und erfolgreich zusammenarbeiten. Diese Plattform dient dem Meinungsaustausch, der Förderung der Kooperation und der Erarbeitung von Empfehlungen zu Fragen der Finanzmarktstabilität.

 

Die Oesterreichische Nationalbank hat aufgrund der hohen und weiter steigenden volkswirtschaftlichen Bedeutung des Versicherungssektors und seiner zunehmenden Verflechtung mit dem Bankensektor, großes Interesse an der Stabilität des Versicherungswesens und an der weiteren Vertiefung der guten Zusammenarbeit mit der Versicherungsaufsicht der FMA. Ich wünsche den Versicherern und den Versicherungsaufsehern viel Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen und beglückwünsche die österreichische Versicherungsaufsicht nochmals zur 125-jährigen Wiederkehr ihrer Gründung.