Richtiges Verhalten


Nützliche Tipps für Kassiere im Handel

Was sollen Sie tun, wenn der Verdacht besteht, dass ein Kunde mit Falschgeld bezahlt hat oder bezahlen will? Dieser Verdacht kann entstehen, wenn eine Fälschung für das Auge offenkundig ist, wenn das Papier sich anders als gewohnt anfühlt oder das Druckbild Zweifel an der Echtheit aufkommen lässt. Auch ein auffälliges Verhalten des Kunden beim Bezahlen kann die Aufmerksamkeit erregen.


  • Ruhe bewahren – es könnte ein Irrtum sein.

  • Prüfen, ob auf dem Geldschein MEHRERE Sicherheitsmerkmale vorhanden sind. Vielleicht steht ein Prüfgerät zur zusätzlichen Echtheitsprüfung zur Verfügung.

  • Sollte sich der Verdacht bestätigen, sagen Sie dem Kunden, dass Sie noch etwas abklären müssen und informieren Sie unverzüglich Ihren Vorgesetzten. Er wird den Kunden auf das Problem ansprechen und die Sicherheitsbehörden benachrichtigen.

  • Wenn vorhanden, schalten Sie die Alarmkamera ein. Versuchen Sie sich die Erscheinung des Kunden gut einzuprägen.

  • Will der Kunde, trotz der Aufforderung auf die Polizei zu warten, das Geschäftslokal verlassen, sollten Sie ihn – im Interesse der eigenen Sicherheit – nicht daran hindern. Die Personenbeschreibung und das Kfz-Kennzeichen und Automodell (sofern möglich) sollten notiert werden.

  • Falls es irgendwie möglich ist, geben Sie dem Kunden die Banknote nicht zurück. Fälschungsverdächtige Banknoten sind unverzüglich an die Sicherheitsdienststellen weiterzuleiten.


Nützliche Tipps für Konsumenten

  • Prägen Sie sich mindestens zwei bis drei Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten ein.

  • Prüfen Sie sofort das Rückgeld. Lassen Sie sich Zeit dazu.

  • Wenn Sie Zweifel an der Echtheit einer Banknote haben, bitten Sie die Kassierin oder den Kassier um eine andere Banknote.

  • In der Regel bekommen Sie keine großen Mengen an (insbesondere höheren) Banknoten-Stückelungen (Banknoten-Nennwerte) als Retourgeld zurück. Sie können die Menge jedoch auch leicht selbst steuern, indem Sie möglichst betragsgenau bezahlen. Wechseln Sie gegebenenfalls hohe Banknotenwerte (100, 200 oder 500 Euro) in einer Bank.

  • Manche Geldausgabeautomaten bieten die Möglichkeit die Banknoten-Stückelung selbst zu wählen. Entscheiden Sie sich für niedrigere Nennwerte (10, 20 oder 50 Euro), um Barzahlungen betragsgenau durchführen zu können.

  • Tätigen Sie auf keinen Fall Wechselgeschäfte mit unbekannten Privatpersonen oder auf dem Schwarzmarkt.

  • Kaufen Sie ausländische Währungen im In- und Ausland nur bei Banken oder offiziellen Wechselstuben. Bewahren Sie den Geldwechselbeleg als Beweismittel auf.

  • Prägen Sie sich das Aussehen und die Beschaffenheit der in Banken und Wechselstuben erworbenen echten Banknoten in ausländischer Währung genau ein. So können Sie allfällige Fälschungen leichter erkennen.


Falschgeld darf auf keinen Fall wieder ausgegeben werden. Haben Sie eine verdächtige Banknote in Händen, bringen Sie sie am besten zur Bank. Kreditinstitute sind gemäß Nationalbankgesetz dazu verpflichtet, fälschungsverdächtige Banknoten und Münzen einzubehalten. Das Kreditinstitut nimmt Ihre Daten für die eventuelle Erstattung des Wertes auf und stellt einen Beleg als Bestätigung aus. Die verdächtige Banknote wird dann an die Oesterreichische Nationalbank bzw. an die Münze Österreich AG zur Prüfung übermittelt. Erweist sich die Banknote oder Münze als echt, bekommt der Einreicher den Wert ersetzt. War die Banknote eine Fälschung, wird ihr Wert nicht erstattet.


Einreichung von fälschungsverdächtigen Banknoten

Wenn Sie in den Besitz einer fälschungsverdächtigen Banknote gelangt sind, so reichen Sie diese bitte gemeinsam mit dem hier angeführten Formular an folgende Adresse ein:


Oesterreichische Nationalbank
Banknoten- und Münzenkasse / NCC
Otto-Wagner-Platz 3
1090 Wien




Einreichung von fälschungsverdächtigen Münzen

Sollten Sie fälschungsverdächtige Münzen haben, so senden Sie diese bitte an:

Münze Österreich AG
Abteilung Labor / CNAC
Am Heumarkt 1
1030 Wien