Die Zinsenanpassung ist die periodische oder sonst konkret geregelte Änderung des vertraglich vereinbarten Zinssatzes. Die Zeitpunkte müssen exakt geregelt sein, z. B. halbjährliche Anpassung, quartalsweise Anpassung, genau festgelegte Anpassungstermine. Zusätzlich kann die Anpassung davon abhängig gemacht werden, dass sich der Ausgangszinssatz in einem Mindestausmaß (ein bestimmter Prozentsatz – beispielsweise mehr als 0,25 Prozentpunkte) geändert hat.
Für den Anwendungsbereich des KSchG ist nunmehr auch ausdrücklich klargestellt worden, dass Zinsänderungsklauseln zweiseitig ausformuliert werden müssen, d. h. dass das Kreditinstitut bei einer Änderung der vereinbarten Kriterien gegebenenfalls auch zu einer Minderung des Zinssatzes verpflichtet ist. Laut einer Information des BMJ kann aber davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber durch diese Klarstellung nicht die Rechtslage für den Kreditnehmer außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG verschlechtern wollte.
Zinsänderungsklausel
Eigentliche Zinsenanpassungsregelung
- Weiterempfehlen
- This page in English