Mit der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) war auch der Ersatz der geldpolitischen Instrumente der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) durch jene des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) verbunden. So steht seit dem 1.1.1999 der Diskontsatz nicht mehr zur Verfügung. Der Diskontsatz wurde sowohl in einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen als auch in einer Vielzahl von Verträgen als Bezugsgröße verwendet. Daher musste für dessen Entfall vorgesorgt werden. Das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (BGBl. I Nr. 125/1998) sieht mit 1. Jänner 1999 den Ersatz des Diskontsatzes der OeNB durch den Basiszinssatz vor, soweit der Diskontsatz in Bundesgesetzen, Verordnungen oder Vereinbarungen Verwendung findet.
Diskontsatz
Warum wurde der Diskontsatz durch den Basiszinssatz abgelöst?
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