Mit Beschluss des EZB-Rates vom 4.11.1999 wurde der Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,5 Prozentpunkte erhöht, nämlich von 1,50% auf 2,00%. Da somit der Schwellenwert von mindestens 0,5 Prozentpunkten erreicht wurde, wurde der Basiszinssatz von damals zuletzt 2,00% auf 2,50% erhöht.
Mit Beschluss des EZB-Rates vom 3.2.2000 wurde der Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,25 Prozentpunkte erhöht, nämlich von 2,00% auf 2,25%. Da der Schwellenwert von mindestens 0,5 Prozentpunkten nicht erreicht wurde, blieb der Basiszinssatz unverändert bei damals 2,50%.
Mit Beschluss des EZB-Rates vom 16.3.2000 wurde der Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,25 Prozentpunkte erhöht, nämlich von 2,25% auf 2,50%. Da sich somit seit der letzten Änderung des Basiszinssatzes der Zinssatz für die Einlagefazilität um 0,5 Prozentpunkte erhöht hat und somit der Schwellenwert von mindestens 0,5 Prozentpunkten erreicht wurde, wurde der Basiszinssatz von damals zuletzt 2,50% auf 3,00% erhöht.
Basiszinssatz
Ermittlung des Basiszinssatzes
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